Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23846-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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11.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage von Ratsfrau Hillner vom 22.05.2024 (DS 24-23846) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Die Stadt Braunschweig erhielt in den Jahren 2020 bis 2022 folgende Vollstreckungshilfeersuchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) für rückständige Rundfunkbeiträge:
| 2020 | 2021 | 2022 |
Anzahl Vollstreckungshilfeersuchen des NDR | 3.963 | 3.514 | 3.325 |
Zu Frage 2:
Eine valide Defizitschätzung ist nur bedingt möglich. Auf der Ertragsseite steht zwar der pauschale Kostenbeitrag des NDR fest, die beigetriebenen auf Rundfunkbeiträge entfallenden Pfändungsgebühren können jedoch nur geschätzt werden. Beim Aufwand wurden die durchschnittlichen Personalkosten mit einem Zuschlag für die eingesetzten Dienstwagen zugrunde gelegt. Der davon auf die Beitreibung der Rundfunkbeiträge entfallende Anteil ist jedoch ebenfalls nur grob schätzbar. Dazu wurde der Anteil der Vollstreckungsersuchen des NDR an den insgesamt beizutreibenden Fällen als Grundlage gewählt. Da inzwischen viele Fälle bereits bekannte Schuldnerinnen und Schuldner betreffen und die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge auch nicht mehr per se aufwendiger als die anderer Forderungen ist, wird seit 2020 kein Aufschlag mehr für diese Fälle kalkuliert.
Danach wird das Defizit wie folgt geschätzt:
| 2020 | 2021 | 2022 |
Schätzung Defizit | 89.752 € | 80.465 € | 40.984 € |
Die Anzahl der Vollstreckungshilfeersuchen des NDR ging u.a. pandemiebedingt in den Jahren 2020 bis 2022 zurück und nahm erst ab 2023 wieder zu. Aus diesem Grund veränderte sich der Anteil an den Aufwendungen. Außerdem erstattete der NDR zumindest teilweise wieder nicht realisierbare Vollstreckungskosten. Seit dem 1. April 2022 wurden die Pfändungsgebühren in Niedersachsen deutlich angehoben sowie eine Gebühr für Ratenzahlungsvereinbarungen in Form von Vollstreckungsaufschub neu eingeführt. Dies führte zu einer weiteren deutlichen Reduzierung des Defizits.
Zu Frage 3:
Die insbesondere in den sozialen Medien grassierenden Gerüchte, dass die Stadt Hürth „beschlossen habe, die Rundfunkbeiträge nicht mehr zu vollstrecken“, sind so nicht korrekt. Vielmehr hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) inzwischen selbst die Aufgaben einer Vollstreckungsbehörde übernommen und deshalb die Vollstreckung durch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sukzessive zurückgeführt. Ein Auszug aus einem Artikel auf der Homepage der Stadt Hürth dazu:
Die Niedersächsischen Kommunen sind gemäß § 7 Abs. 4 Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge zuständig. Um die niedersächsischen Kommunen von der gesetzlichen Verpflichtung zur Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zu entbinden, müsste dieser Absatz gestrichen und der NDR selbst Vollstreckungsbehörde werden. Entsprechende Absichten bestehen nach Kenntnis der Verwaltung und des Niedersächsischen Städtetags derzeit weder beim Landesgesetzgeber noch beim NDR. So verläuft die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge sowohl in Braunschweig als auch bei anderen Kommunen zwar defizitär, aufgrund der geltenden Rechtslage ist dies derzeit jedoch nicht zu ändern. Allerdings wird sich die Veraltung weiterhin beim Niedersächsischen Innenministerium für die Anhebung des pauschalen Kostenbeitrags für Vollstreckungshilfe einsetzen und den NST bitten, darauf hinzuwirken, dass .auch in Niedersachsen eine Zuständigkeitsänderung wie in NRW erfolgt.
