Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24374

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Pachtverträge über die Sportanlage Biberweg 9 mit dem Braunschweiger Sportverein Ölper von 2000 e. V. werden zum 31. Dezember 2024 aufgehoben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Stadt ist Eigentümerin des in Braunschweig gelegenen Grundstücks Gemarkung Ölper, Flur 2, Flurstück 130/5. Dem Verein Sportfreunde Ölper 1929 e. V. wurde davon eine Teilfläche von 21.414.qm mit Pachtvertrag vom 11. April 1983 und dem Braunschweiger Sportverein von 1922 e. V. eine Teilfläche von 11.000 qm mit Pachtvertrag vom 27. Dezember 1983 zur breitensportlichen Nutzung überlassen.

 

Der Braunschweiger Sportverein Ölper von 2000 e. V. (BSV Ölper) ist nach dem Zusammenschluss der beiden Vereine als Rechtsnachfolger in die bestehenden Verträge eingetreten und betreibt die entsprechende Gesamtanlage unter der Bezeichnung „Sportanlage Biberweg 9“.

 

Auf einem weiteren Grundstücksteil der Sportanlage befindet sich zudem ein Gebäude, welches als Vereinsheim und als Sportfunktionsgebäude genutzt wird und worüber zwischen dem Verein und der Stadt ein Erbbaurechtsvertrag besteht.

 

Nunmehr hat der BSV Ölper die Verwaltung gebeten, alle genannten Vertragsverhältnisse über die Sportanlage Biberweg 9 aufzuheben. Der Erbbaurechtsvertrag wird derzeit im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben.

 

Zusätzlich sind die beiden hier genannten Pachtverträge aufzulösen.

 

Mit der Aufhebung der Vertragsverhältnisse und Rücknahme der Sportanlage hat die Stadt zukünftig die Betriebskosten für das Sportgelände zu tragen und die Pflege und Unterhaltung zu übernehmen. Im Gegenzug werden die dem Verein bisher gewährten Zuschüsse zu den Betriebs- und Unterhaltungskosten ab 01.01.2025 entfallen. Synergieeffekte durch die unmittelbar benachbarte Sportanlage Biberweg 29 sind im Zusammenhang mit einem dann größeren Sportkomplex zu erwarten.

 

Mit dem BSV Ölper soll ein Nutzungsvertrag über eine Teilnutzung des Sportfunktionsgebäudes, u. a. zum Betrieb einer Vereinskantine, ab dem 1. Januar 2025 abgeschlossen werden.

 

Das Sportgelände wird dem BSV Ölper und weiteren dann nutzenden Sportvereinen im Rahmen von Nutzungsüberlassungen gemäß dem jeweils geltenden „Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Benutzung der städtischen Sporteinrichtungen“ zur Verfügung gestellt.

Es wird empfohlen, die bestehenden Pachtverträge mit dem BSV Ölper zum 31. Dezember 2024 aufzuheben und die Verwaltung zu ermächtigen Verhandlungen mit dem Verein über einen Teil-Nutzungsvertrag bzgl. des Sportfunktionsgebäudes aufzunehmen.

 

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Anlagen

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