Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23985
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse im Jahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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14.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur jährlich auf Grundlage der entsprechenden Einzelansätze zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse gewähren.
Die Dynamisierungsrate wurde für das laufende Jahr 2024 auf 2,19 % festgesetzt (Ds-23-21295). Zusätzlich sind die Dynamisierungsbeträge weiterhin auf volle Hundert Euro aufzurunden.
Folgende Änderungen sollen darüber hinaus mit diesem Beschluss berücksichtigt werden:
Lfd. Nr. 21 – Hüttenverein Oderbrück: Der Verein erfüllt die Antragsvoraussetzungen wieder, daher soll er erneut bei der Bezuschussung berücksichtigt werden.
Lfd. Nr. 39 – SC 111NN Braunschweig e. V.: Der Verein hat mitgeteilt, dass er die Antragsvoraussetzungen für eine Bezuschussung nicht erfüllt. Aus diesem Grund erhält der SC 111NN Braunschweig e. V. abweichend vom Beschluss des Sportausschusses vom 15. März 2024 (Ds. 24-23025) keinen Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschuss im Jahr 2024.
Lfd. Nr. 55 – Spielvereinigung Wacker von 1912 e. V.: Wie bereits in der Beschlussvorlage zu den Abschlagszahlungen ausgeführt (Ds. 24-23025), hat die Verwaltung den Überlassungs- und Mietvertrag vom 18. März 1991 gemäß § 3 Absatz 1 des Überlassungs- und Mietvertrages sowie gemäß Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11. Februar 2020 (Ds. 19-12098-01) fristgerecht zum 31. Juli 2024 gekündigt. Aus diesem Grund erhält die Spielvereinigung Wacker von 1912 e. V. keine weiteren Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse ab Juli 2024. Der Zuschuss in Höhe von 477,34 € wurde bereits ausgezahlt.
Lfd. Nr. 65 – TSV „Frisch Auf“ Timmerlah e. V.: Nach Angaben des Vereins werden die ehemals vorhandene Weitsprunganlage sowie Kugelstoßanlage nicht mehr betrieben, daher entfallen diese aus der Bezuschussung.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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188,8 kB
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