Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23984
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | Zuschüsse für Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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14.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den unter 1 bis 11 genannten antragstellenden Sportvereinen werden Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von 179.786,41 € gewährt:
- Boulder e. V. bis zu 10.500,00 €
(Sanierung des großen Boulderpilzes)
- Braunschweiger Judo-Club e. V. bis zu 80.000,00 €
(Erneuerung der Heizungsanlage)
- Braunschweiger Schützengesellschaft 1545 bis zu 6.486,55 €
(Sanierung des Eingangsbereichs und der Außenelemente der Fassade)
- BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 11.537,00 €
(Grundsanierung des Tennisplatzes 3)
- BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 11.537,00 €
(Grundsanierung des Tennisplatzes 4)
- BTSV Eintracht von 1895 e. V. bis zu 6.720,80 €
(Wegepflasterung im Bereich der Tennisanlage)
- Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. bis zu 5.400,00 €
(Erneuerung der Heizungsanlage)
- Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. bis zu 8.576,34 €
(Austausch der Haupteingangstür und Erneuerung der Einbruchmeldeanlage)
- SC Victoria e. V. bis zu 23.928,72 €
(Erstellung eines Hausanschlusses für das Vereinsheim im Kremsweg)
- SV Schwarzer Berg e. V. bis zu 8.950,00 €
(Außerplanmäßige Instandsetzung der Fußballplätze)
- SV Schwarzer Berg e. V. bis zu 6.150,00 €
(Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik).“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.
Der Verwaltung liegen folgende entscheidungsreife Zuschussanträge der Priorität II mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 179.786,41 € vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen:
Priorität II – Sonstige Instandsetzung:
1. Boulder e. V. – Sanierung des großen Boulderpilzes:
Der Boulder e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 € für die Sanierung des großen Boulderpilzes. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 21.000,00 € aus.
An der Wandstruktur des Boulderpilzes sind laut Verein Schäden aufgetreten, die eine umfassende Sanierung erforderlich machen. Die Wände müssen als Witterungsschutz neu beschichtet werden, die Dachuntersicht neu lackiert und die Dachfläche abgedichtet werden um eine weitere Verschlechterung zu verhindern.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Boulder e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.500,00 € für die Sanierung des großen Boulderpilzes als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
2. Braunschweiger Judo-Club e. V. – Erneuerung der Heizungsanlage
Der Braunschweiger Judo-Club e. V. beantrag die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 80.000,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 237.767,00 € aus.
Die vorhandene, defekte Heizungsanlage soll durch eine neue Pellet-Anlage ersetzt werden. Für die neue Anlage müssen ein Pellet-Bunker sowie ein Schornstein im Bereich der ehemaligen Küche errichtet werden. Zudem ist die Zwischendecke im großen Dojo zurück zu bauen, damit unter der Decke die neuen Heizlüfter installiert werden können. Im großen Dojo werden dadurch Arbeiten an der Decke und an den Wänden erforderlich. Die bestehenden Rohrleitungen können durch eine Optimierung der Kreisläufe teilweise weitergenutzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Braunschweiger Judo-Club e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80.000,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage als Anteilsfinanzierung (33,64 %) zu gewähren.
3. Braunschweiger Schützengesellschaft 1545 – Sanierung des Eingangsbereichs und der Außenelemente der Fassade
Die Braunschweiger Schützengesellschaft beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.486,55 € für die Sanierung des Eingangsbereichs und der Außenelemente der Fassade. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 44.886,55 € aus.
Der Außenbereich inkl. der Zuwegung zu dem Schützenhaus soll modernisiert werden, was insbesondere eine Verbesserung für Menschen mit Behinderungen darstellt. Die Außenelemente der Fassade sollen ebenso ausgetauscht werden, um energetische Verbesserungen für das Schützenhaus zu erzielen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Braunschweiger Schützengesellschaft 1545 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.486,55 € für die Sanierung des Eingangsbereichs und der Außenelemente der Fassade als Anteilsfinanzierung (14,45 %) zu gewähren.
4. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Grundsanierung des Tennisplatzes 3
Der BTSV Eintracht von 1895 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 11.537,00 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 3. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 23.075,00 € aus.
Nach vielen Jahren der Nutzung und regelmäßigen Pflege und Aufbereitung muss der Tennisplatz von Grund auf saniert werden, damit dieser in Zukunft weiter benutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.537,00 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 3 als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
5. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Grundsanierung des Tennisplatzes 4
Die Maßnahme und der Zuschussantrag sind identisch zur lfd. Nr. 2.
Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 11.537,00 € für die Grundsanierung des Tennisplatzes 4 als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
6. BTSV Eintracht von 1895 e. V. – Wegepflasterung im Bereich der Tennisanlage
Der BTSV Eintracht von 1895 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.720,80 € für die Wegepflasterung im Bereich der Tennisanlage. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 21.312,00 € aus.
Die vorhandenen Zuwegungen sollen gepflastert werden und damit besser zugänglich werden. Bislang haben nach Vereinsangaben insbesondere Personen im Rollstuhl Probleme, die Wege zu passieren, vor allem bei schlechtem Wetter. Durch die Maßnahme würde die Barrierefreiheit der Anlage verbessert werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem BTSV Eintracht von 1895 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.720,80 € für die Wegepflasterung im Bereich der Tennisanlage als Anteilsfinanzierung (31,54 %) zu gewähren.
7. Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. – Erneuerung der Heizungsanlage
Der Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 5.400,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 10.819,35 € aus.
Laut Verein ist die bislang vorhandene, 25 Jahre alte Ölheizung Ende März endgültig und irreparabel ausgefallen. Das zur Anlage gehörende Wohnhaus wird nicht mehr bewohnt, weswegen der Heizbedarf der gesamten Anlage gesunken ist. Nach der Prüfung verschiedener alternativer Heizsysteme, auch in Zusammenarbeit mit benachbarten Anliegenden, wird eine Gasheizung eingebaut.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Reit- und Fahrverein Braunschweig e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.400,00 € für die Erneuerung der Heizungsanlage als Anteilsfinanzierung (49,91 %) zu gewähren.
8. Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. – Austausch der Haupteingangstür und Erneuerung der Einbruchmeldeanlage
Der Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 8.576,34 € für den Austausch der Haupteingangstür und die Erneuerung der Einbruchmeldeanlage. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 17.152,69 € aus.
Im Zuge des Austauschs der Eingangstür soll die komplette Einbruchmeldeanlage modernisiert werden. Hierbei sollen auch Elektroschlösser verbaut werden, welche mit Transpondern genutzt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Schützenverein Broitzem von 1957 e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.576,34 € für den Austausch der Haupteingangstür und die Erneuerung der Einbruchmeldeanlage als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
9. SC Victoria e. V. – Erstellung eines Hausanschlusses für das Vereinsheim im Kremsweg
Der SC Victoria e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 24.857,44 € für die Erstellung eines Hausanschlusses für das Vereinsheim im Kremsweg. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 47.857,44 € aus.
Im Rahmen der Modernisierung der Sportanlage wurde festgestellt, dass das städtische sowie das vereinseigene Gebäude auf der Sportanlage Kremsweg an einem Stromanschluss angeschlossen sind. Das vereinseigene Gebäude ist vom städtischen Stromanschluss zu trennen, ein eigener Hausanschluss muss erstellt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SC Victoria e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 23.928,72 € für die Erstellung eines Hausanschlusses für das Vereinsheim im Kremsweg als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
10. SV Schwarzer Berg e. V. – Außerplanmäßige Instandsetzung der Fußballplätze
Der SV Schwarzer Berg e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 8.950,00 € für die außerplanmäßige Instandsetzung der Fußballfelder. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 17.900,00 € aus.
Die Sportplätze wurden zunächst von Engerlingen und im Anschluss von Vogelschwärmen befallen. Hierbei ist es zu großen Schäden auf den Rasenplätzen gekommen, welche der Verein außerplanmäßig hat beheben lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Schwarzer Berg e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8.950,00 € für die außerplanmäßige Instandsetzung der Fußballplätze als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.
11. SV Schwarzer Berg e. V. – Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik
Der SV Schwarzer Berg e. V. beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 6.150,00 € für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik. Der Verein geht von voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 41.400,00 € aus.
Die bislang vorhandene, konventionelle Flutlichtanlage ist in den vergangenen Jahren regelmäßig ausgefallen, Reparaturen mussten immer häufiger durchgeführt werden und wurden zunehmend teurer. Der Verein erhält Förderungen für die Maßnahme vom Land Niedersachsen sowie vom Bund.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Schwarzer Berg e. V. einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.150,00 € für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik als Anteilsfinanzierung (14,86 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/2024 zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
Weitere Zuschussanträge:
Der Verwaltung liegen weitere Zuschussanträge der Prioritäten III bis IV vor. Über diese soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
