Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23786-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung des absoluten Halteverbots abends vor dem Hohestieg 1 und 1a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Gerstenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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06.08.2024
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 15. Mai 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Versetzung der in Rede stehenden Schulbushaltestelle, welche zuvor westlich des Schulhauptgebäudes war, erfolgte Ende Februar 2024 nach einem vorherigen Ortstermin mit der Polizei. Durch diese Versetzung soll die widerrechtliche Nutzung durch Elterntaxis unterbunden werden.
Wo zuvor an der ehemaligen Haltestelle 6 Parkplätze vereinnahmt wurden, sind am jetzigen Standort lediglich 4 Parkplätze entfallen. Mithin ist durch diese Maßnahme im Vergleich zu vorher eine positive Parkraumbilanz entstanden. Das absolute Haltverbot im Anschluss an die Schulbushaltestelle besteht bereits seit Jahren und soll die Ein- und Ausfahrt Hohestieg/
Goslarsche Straße durch den Schulbus und anderen ähnlich dimensionierten Fahrzeugen ermöglichen.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1.: In der Vergangenheit war das absolute Haltverbot zeitlich auf Mo. - Fr. von 7 - 14 Uhr beschränkt. Jedoch wurde der Bereich immer wieder durch Falschparker insbesondere zu Schulbeginn belegt, so dass der Schulbus mittig auf der Fahrbahn halten musste. Schulkinder mussten dann zwischen den parkenden Fahrzeugen den Schulbus verlassen. Dies stellte für die Schulkinder eine besondere Gefahrenlage dar. Zudem staute sich der Verkehr, da am Schulbus nicht vorbeigefahren werden konnte.
Zu 2.: Grundsätzlich wäre dies rechtlich umsetzbar durch die Anbringung von weiteren Verkehrszeichen, jedoch empfiehlt die Verwaltung dies aufgrund der o. g. Erfahrungen nicht.
