Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23497-01
Grunddaten
- Betreff:
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Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Alten Schulstraße in der Nacht von 22 h - 6 h
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 111 vom 18.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird gebeten, wie auf vielen Straßen im Stadtgebiet von Braunschweig auf der Alten Schulstraße eine zeitlich beschränkte Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h für den Zeitraum von 22 h bis 6 h anzuordnen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung verweist hierzu auf die Drucksachen 23-21406, 23-21408 und 23-21533.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Nachtzeitraum von 22-6 Uhr käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um Lärmschwerpunkte handelt.
Am 22.09.2020 wurde mit Drucksache 20-13992 das Ergebnis der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Braunschweig beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung in Braunschweig; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich.
Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte und die Priorisierung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat daher zwei Kriterien definiert:
- Überschreitung der kurzfristigen Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung
(LDEN = 65 dB(A), LNIGHT = 55 dB(A))
- Betroffenheit von mehr als 40 Einwohnerinnen und Einwohner pro 100 m in den Bereichen mit Überschreitungen der kurzfristigen Auslösewerte (das Land Niedersachsen empfiehlt 100 Einwohner/100 m)
Die Stadt Braunschweig hat dadurch insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Alte Schulstraße gehört nicht dazu. Folglich kommt dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Nachtzeitraum nicht in Betracht.
