Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23366-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 16.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung möge prüfen, ob ein verkehrsberuhigter Bereich auf der gesamten Straße Kamp möglich ist.

 

Des Weiteren soll berechnet werden, wie viele ausgewiesene Parkplätze dort ohne Behinderung von Rettungskräften zur Verfügung stehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (1b)) regelt die Einrichtung der verkehrsberuhigten Bereiche. Maßgebend ist die bauliche Situation der auszuschildernden Straße. Die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Straßen (Zeichen 325) müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Das ist in der Straße Kamp durch die abgesetzten Gehwege zwischen der Hausnummer 1-5 nicht gegeben. Für die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches müsste die Straße Kamp auf ihrer ganzen Länge niveaugleich ausgebaut werden. Daraus ergibt sich zwingend ein kompletter Neuausbau, der mit hohen Kosten einhergeht. Im Haushalt ist hierfür kein Ansatz eingeplant.

 

Im Kamp könnten durch die Einrichtung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereichs maximal 10 Parkplätze entstehen.
 

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