Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23366-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in der Straße Kamp in Rüningen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 16.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung möge prüfen, ob ein verkehrsberuhigter Bereich auf der gesamten Straße Kamp möglich ist.
Des Weiteren soll berechnet werden, wie viele ausgewiesene Parkplätze dort ohne Behinderung von Rettungskräften zur Verfügung stehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45 (1b)) regelt die Einrichtung der verkehrsberuhigten Bereiche. Maßgebend ist die bauliche Situation der auszuschildernden Straße. Die als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen Straßen (Zeichen 325) müssen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr hier eine untergeordnete Bedeutung hat. Das ist in der Straße Kamp durch die abgesetzten Gehwege zwischen der Hausnummer 1-5 nicht gegeben. Für die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches müsste die Straße Kamp auf ihrer ganzen Länge niveaugleich ausgebaut werden. Daraus ergibt sich zwingend ein kompletter Neuausbau, der mit hohen Kosten einhergeht. Im Haushalt ist hierfür kein Ansatz eingeplant.
Im Kamp könnten durch die Einrichtung eines niveaugleichen verkehrsberuhigten Bereichs maximal 10 Parkplätze entstehen.
