Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22444-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Ideenportal - Sichere Überquerungsmöglichkeit am Campus Forschungsflughafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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08.08.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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03.09.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 2. lit. i der Hauptsatzung, da die Hermann-Blenk-Straße eine Straße von überbezirklicher Bedeutung ist.
Anlass:
Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee zur Herstellung eines Fußgängerüberweges im Bereich des Campus Forschungsflughafen auf der Hermann-Blenk-Straße angeregt.
Der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach hatte in seiner Sitzung am 06.03.2024 die Vorlage 23-22444 abgelehnt und beschlossen, dass ein Fußgängerüberweg an der vom Ideengeber vorgeschlagenen Stelle errichtet werden soll.
Der Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben hat die Vorlage in seiner Sitzung am 12.03.2024, mit einigen Wünschen zur Erläuterung und Anpassung, zurückgestellt.
Die der Verwaltung erteilten Prüfaufträge wurden bearbeitet und werden nun gemeinsam mit den ergänzenden Ausführungen vorgelegt.
Der konkrete Text aus dem Ideenportal lautet wie folgt:
„Bei einem Universitäts-Campus sollte es sich um einen zusammenhängenden, integralen Komplex an Orten und Gebäuden handeln, an dem verschiedene Einrichtungen von Forschung und Lehre zusammenwachsen können. Diesem Anspruch wird der Campus Forschungsflughafen bis heute leider nicht gerecht. Grund dafür ist die Hermann-Blenk-Straße, die mit ihrem regen Berufs- und Werksverkehr den Campus ohne sichere Überquerungsmöglichkeit für die Menschen dort durchschneidet. Beiderseits der Straße liegen Uni-Einrichtungen wie Institute, Hörsääle und die Mensa, sowie Parkplätze und Bushaltestellen, sodass Mitarbeitende und Studierende die Straße z.T. mehrmals täglich überqueren müssen. Die Überquerungen finden in den Wintermonaten häufig im Dunkeln statt, zudem ist die Einsehbarkeit im Bereich östlich des NFF durch einen leichten Schlenker im Straßenverlauf sowie parkende Autos am Straßenrand zum Teil erheblich eingeschränkt. Ohne sichere Überquerungsmöglichkeit wie Fußgängerüberweg oder -ampel entsteht hier ein Gefahrenpotential, das im Widerspruch zu den Anforderungen an einen Campus, auf dem sich die Menschen wohl fühlen, steht. Die Stadtverwaltung sowie die politischen Gremien werden daher aufgefordert, eine Prüfung der Situation vorzunehmen und auf die Realisierung einer Querungsanlage hinzuwirken. Die Wünsche und Vorstellungen der Studierenden und Mitarbeitenden der Universität und der anliegenden Firmen hinsichtlich Ort und Art der Umsetzung sollen dabei berücksichtigt werden.“
Eine telefonische Rücksprache mit dem Ideengeber hat ergeben, dass dieser sich einen Fußgängerüberweg im Bereich des Niedersächsischen Forschungszentrums Fahrzeugtechnik (NFF) wünscht.
Prüfung und Bewertung:
Vor dem Hintergrund des Ideenportal-Vorschlags, der im Protokoll der Sitzung des AMTA aufgeführten Prüfaufträge sowie der telefonischen Rücksprache mit dem Ideengeber hat die Verwaltung einen möglichen Standort für einen Fußgängerüberweg im Bereich des Einganges des NFF noch einmal intensiv geprüft.
Dafür wurde im Juni 2024 eine umfangreiche Verkehrszählung zu mit dem NFF abgestimmten Uhrzeiten durchgeführt. Eine Verkehrszählung im Bereich des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) wurde bereits in Vorbereitung der DS 23-22444 im April 2023 vorgenommen.
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Nach diesen wurden die Untersuchungsergebnisse bewertet.
Dabei wurde festgestellt, dass die Anlage eines Fußgängerüberweges im Bereich des NFF nicht zulässig ist, da die Fußgängerströme deutlich unter dem Grenzwert zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges liegen. Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich.
Im Vergleich zum Standort am NFF ist die Anlage eines Fußgängerüberweges im Bereich des LBA möglich.
Die Verkehrszählung am LBA hat in der Spitzenstunde Fußgängerströme in mehr als doppelt so großer Stärke wie am NFF ergeben.
Die Verwaltung schlägt diesen Standort mit den in der Ursprungsvorlage gemachten Ausführungen erneut für die Umsetzung vor.
Eine Umsetzung ist (abhängig vom Bauprogramm) für das Jahr 2025 vorgesehen.
Die Kosten für diese baulichen Anpassungen belaufen sich auf circa 35.000 € und stehen in dem Projekt 4S.660020 für das Haushaltsjahr 2025 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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592,1 kB
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