Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23869

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Dem Vorschlag „Leerstände für Fahrradabstellmöglichkeiten zu nutzen“ aus dem Beteiligungsportal „mitreden“ vom 1. Mai 2024 wird nicht zugestimmt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Anlass

Über die Ideenplattform im Beteiligungsportal „mitreden“ wurde die unten aufgeführte Idee zur Realisierung von Fahrradparkhäusern in Leerständen in der Innenstadt angeregt.

 

Hallo zusammen,

mir ist aufgefallen, dass es in niederländischen Städten häufig kostenlose Fahrrad-parkhäuser in den Innenstädten gibt, in denen man sein Rad bewacht abstellen kann. In BS ist mir so eine Einrichtung nur am HBF bekannt.

Ich schlage vor, in geeigneten Leerständen in der Innenstadt (ehem. Horten/Galeria, Burgpassage, Karstadt Gewandhaus bis zur Umnutzung) eine derartige Einrichtung zu schaffen.“

 

Die Idee hat die erforderliche Mindestunterstützerzahl von 50 erreicht.

 

Verfahren zur Ideenplattform

Das Verfahren zum Umgang mit Ideen aus der Ideenplattform ist in der Vorlage zur Einführung des Beteiligungs-Portals (DS 17-03606, beschlossen in der Fassung der Vorlage 17-03606-01) wie folgt beschrieben:

 

Vorschläge, die diese Voraussetzung [Anmerkung: ausreichende Unterstützerzahl] erfüllen, werden durch die fachlich zuständigen Organisationseinheiten inhaltlich geprüft und einer Bewertung durch den zuständigen Stadtbezirksrat (bei bezirklichen Vorschlägen) oder den zuständigen Fachausschuss zugeführt. Bezirkliche Vorschläge können im Rahmen der Budget-Hoheit der Stadtbezirksräte umgesetzt werden. Auch bei anderen Vorschlägen könnte nach einem positiven Votum des Fachausschusses eine Umsetzung sofort erfolgen, wenn die Finanzierung aus vorhandenen Ansätzen möglich ist. Falls notwendige Haushaltsmittel nicht vorhanden sind, ist eine abschließende Entscheidung innerhalb des nächsten Haushaltsplanaufstellungsverfahrens grundsätzlich erforderlich.“

 

Einschätzung der Verwaltung

Die Notwendigkeit von Fahrradabstellanlagen ist vor dem Hintergrund der Fahrraddichte in den Niederlanden nicht mit Deutschland vergleichbar. Dennoch gibt es auch in der Braunschweiger Innenstadt einen großen Bedarf an Fahrradabstellanlagen. Diese Abstellmöglichkeiten sind in der Regel allerdings nicht überdacht, witterungsgeschützt oder durch eine Käfiglösung abschließbar.

 

Die Einrichtung temporärer „Fahrradparkhäuser“ bietet Radfahrenden keine Verlässlichkeit.

Ggf. stehen diese aufgrund sich anbahnender Mietverhältnisse nur für einen kurzfristigen Zeitraum zur Verfügung.

Sie sind vielerorts kostenpflichtig, um den Betrieb (Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht, Reinigung) zu gewährleisten. Darüber hinaus zeigen Erfahrungen in anderen Städten, dass Fahrradparkhäuser auch Angst- und Schmutzräume sein können. Insofern steht die Verfügbarkeit nur temporär eingerichteter Fahrradparkhäuser in keinem Verhältnis zu den entstehenden Kosten.

 

Die Verwaltung legt in Braunschweig daher in der Innenstadt weiterhin den Fokus auf die ausreichende Zurverfügungstellung von Fahrradabstellanlagen mit dem Ziel, die Standorte kontinuierlich zu optimieren.

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