Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23936
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Anlage legt die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2025/2026 und des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 vor. Die wesentlichen Inhalte sowie die Planungsschwerpunkte wurden bereits bei der Veröffentlichung der Eckdaten zum Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 (DS 24-23755) am 13.05.2024 der Presse und den Ratsfraktionen vorgestellt.
Die Eckpunkte der Haushaltsplanung 2025/2026 werden nachstehend beschrieben. Ausführliche und für das Verständnis des Haushalts weitere wesentliche Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs. Besonders hingewiesen wird darauf, dass dieser Haushaltsentwurf durch die Folgen der Inflation und steigenden Personalaufwendungen in Folge von hohen Tarifabschlüssen bzw. entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu Besoldung und Versorgung beeinflusst ist. Auch führt die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung der städt. Gesellschaften, z.B. des Städtischen Klinikums und der Verkehrs GmbH, zu einer Verschlechterung der finanziellen Lage.
Trotz der schwierigen Haushaltssituation ist die Verwaltung bestrebt, ein Investitionsniveau beizubehalten, das wichtige Zukunftsinvestitionen insbesondere mit den Schwerpunkten Kinder, Bildung und Gefahrenabwehr ermöglicht. Im Blickpunkt steht hierbei die Stabilisierung des Klinikums und des ÖPNV sowie die Stärkung der Innenstadt. Im Lichte dieser Herausforderung ist ein Haushaltsausgleich ohne einen konjunkturellen Aufschwung und eine deutlich verbesserte Unterstützung von Bund und Land nicht möglich.
In den Jahren 2025 und 2026 ergeben sich nach dem vorgelegten Entwurf des Doppelhaushalts 2025/2026 Fehlbeträge von insgesamt rund 222,96 Mio. € bzw. 196,57 Mio. €. Auch für die Folgejahre 2027 bis 2029 sind Verluste von 199,81 Mio. €, 151,11 Mio. € bzw. 163,50 Mio. € geplant, sodass planerisch die Überschussrücklage bereits zu Beginn des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aufgezehrt ist und zum Ende des Finanzplanungszeitraums ein Fehlbetrag in Höhe von 469,1 Mio. € zu verzeichnen sein wird.
Der § 182 NKomVG (Sonderregelungen für epidemische Lagen) wurde mit Gesetz vom 22.09.2022 um einen neuen Abs. 5 ergänzt. Hiernach sind die Regelungen des § 182 Abs. 4 NKomVG bis zum 30.06.2024 auch zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine entsprechend anzuwenden. Nach dem ergänzenden Erlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport vom 13.12.2022 müssen die entstandenen Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 in der Bilanz gesondert auf der Passivseite ausgewiesen werden.
Der geplante Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von rund 222,96 Mio. € ist somit nach der vom Land Niedersachsen für seine Kommunen eingeführten Sonderregelung in § 182 Abs. 4 u. 5 NKomVG gesondert auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Der geplante Bestand des Passivpostens erhöht sich daher auf rund -406,1 Mio. € im Jahr 2025. Ein Abbau der Fehlbeträge aus dem Passivposten, der in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden soll, ist bisher nicht eingeplant. Die Frist zur Deckung der in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 entstandenen Fehlbeträge beginnt mit Ablauf des Haushaltsjahres 2025.
Mit den geplanten Verlusten des Ergebnishaushalts gehen im Finanzhaushalt – ohne Berücksichtigung der Haushaltsreste, also Überplanungen der Haushaltsansätze, die in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht umgesetzt werden, - negative Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit in den Planjahren 2025 bis 2029 einher.
Aufgrund der negativen Salden aus laufender Verwaltungstätigkeit sind für die Finanzierung der geplanten Investitionen entsprechende Kreditermächtigungen eingeplant.
Zu den geplanten Kreditaufnahmen ist anzumerken, dass es sich hierbei um eine „Kreditermächtigung“ handelt. Eine tatsächliche Kreditaufnahme darf nach den gesetzlichen Vorgaben (Subsidiaritätsprinzip) erst dann erfolgen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist. Kreditaufnahmen werden daher wie auch in der Vergangenheit dann nicht erfolgen, wenn sich die Liquidität im Jahresverlauf positiver als geplant entwickelt.
Wie auch in den Vorjahren erfolgt die Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs 2025/2026 nur im Internet- und Intranetauftritt der Stadt. Druckexemplare des Haushaltentwurfs werden nicht erzeugt.
Um eine rechtzeitige Verarbeitung der Änderungsanträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 und zum Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 in den Listen, die für die Sitzungen der Fachausschüsse bereitgestellt werden, zu gewährleisten, wird um Übersendung der Änderungsanträge an den Fachbereich Finanzen bis zum 16.08.2024 gebeten. Die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen sind für den Zeitraum vom 25.09 bis zum 25.11.2024 vorgesehen. Die abschließenden Beratungen des Doppelhaushalts 2025/2026 sollen am 28.11.2024 im FPDA sowie am 17.12.2024 im VA und im Rat erfolgen.
Dieser Mitteilung beigefügt ist die Pressemitteilung zu den Eckdaten des Entwurfs zum Doppelhaushalt 2025/2026 vom 13.05.2024 nebst der Folien-Präsentation zur Vorstellung der Eckdaten des Haushaltsentwurfes 2025/2026 vom 13.05.2024.
Anlagen
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