Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23925
Grunddaten
- Betreff:
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Evaluation des Alkoholverbots im Bereich Bohlweg-Kolonnaden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 0100 Steuerungsdienst; 01 Büro des Oberbürgermeisters
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 130 Mitte
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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28.06.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Allgemeinverfügung vom 24. März 2023 wurde der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit im Bereich der sogenannten Bohlweg- oder Rathauskolonnaden sowie der Straßenbahnhaltestellen „Rathaus“ und der östlichen Straßenseite Bohlweg 61 - 70 zu bestimmten Zeiten untersagt. Auf die Mitteilung 23-20881 wird dazu Bezug genommen.
Nach Ablauf eines Jahres hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Braunschweig die Auswirkungen dieses Verbots evaluiert. Nach Einführung des Alkoholverbotes, verbunden mit zahlreichen Kontrollmaßnahmen des ZOD und
des Polizeikommissariats Braunschweig-Mitte, hat sich die Sicherheitslage positiv verändert. Zudem verringerten sich die Verschmutzungen deutlich. Hierzu hat auch die Einrichtung der Stadtwache des ZOD erheblich beigetragen.
Im Jahr 2022 wurden in diesem Bereich noch 210 polizeiliche Einsatzanlässe registriert, darunter 137 Straftaten und 13 Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehörten 57 Delikte im Bereich der versuchten oder vollendeten Körperverletzung, Raub und Diebstähle in 17 Fällen, Beleidigung in 18 Fällen sowie in vier Fällen Widerstand gegen bzw. Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. Dabei waren bis zu 75 Prozent der Vorfälle zumindest auch auf einen vorherigen Alkoholkonsum zurück zu führen.
Im Jahr 2023 reduzierte sich die Zahl der polizeilichen Einsatzanlässe auf 125 (- 40 %). Davon waren 80 Straftaten (- 41%), darunter 21 Delikte im Bereich der Körperverletzungen (- 63 %), fünf Fälle von Beleidigungen (- 72 %) und 3 Fälle von Widerstand gegen bzw. Angriffe auf Vollstreckungsbeamte (- 25 %). Besonders deutlich ist der Rückgang am Samstag und Sonntag zwischen 0 und 6 Uhr von 24 bzw. 23 Einsatzanlässen auf 2 bzw. 11 (- 90 bzw. 52%). Das Alkoholverbot in Kombination mit der durch die Behörden in diesem Bereich erzeugten Kontrollintensität hat in ganz erheblichem Maß zu einer Erhöhung der Sicherheit in diesem Bereich geführt.
Um diese positive Entwicklung des Stadtbildes zu erhalten und das Sicherheitsempfinden der Besucherinnen und Besucher der Innenstadt nachhaltig zu fördern, wird die Alkoholverbotszone beibehalten.
