Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23699-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat vom 02. Mai 2024 nimmt die Verwaltung nach Rücksprache mit der SE|BS wie folgt Stellung:

 

Fragen:

1. Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt, damit das Regenwasser vom Marktplatz künftig in die Kanalisation und nicht in Gebäude oder Keller fließt?

 

Es handelt sich bei allen „möglich“ betreffenden Grundstücken um eine private Entwässerung, für die der Grundstückseigentümer zuständig ist. Nach den vorliegenden Unterlagen und Plänen sind alle fraglichen Gebäude (Elbestraße Nr. 21 bis 27) mit innenliegenden Fallrohren ausgestattet und über Sammelleitungen an mehrere Anschlüsse an das öffentliche Regenwasserkanalnetz angeschlossen. Abgesehen vom Notablauf der Dachflächen und den Glasdächern in der Passage gibt es gegenwärtig keinen Hinweis auf eine oberirdische Entwässerung der Anlieger. Der SE|BS sind auch keine Meldungen dazu bekannt. Mit Ausnahme extremer Starkregenereignisse wird das auf städtischer Fläche anfallende Regenwasser in den Regenwasserkanal abgeführt. Der Regenwassersammler im Bereich des Marktplatzes weist keine abflusshindernden Mängel auf. Es sind daher keine Maßnahmen erforderlich.

 

2. Sind in diesem Zusammenhang zusätzliche bzw. größere Gullys oder eine häufigere Reinigung der vorhandenen Gullys geplant?

 

Die Anzahl der Straßenabläufe im betreffenden Bereich (neun Stück) ist für die Aufnahme des auf städtischer Fläche anfallenden Regenwassers ausreichend, daher sind keine zusätzlichen oder größeren Abläufe erforderlich.

 

Die Straßenabläufe wurden am 13. Mai 2024 durch FB 66 kontrolliert. Die Abläufe wurden dabei alle als funktionsfähig und nicht übermäßig verschmutzt oder gar verstopft eingestuft. Es liegen zudem keine Defekte vor.

In Abstimmung mit dem Kanalbetrieb der SE|BS wurde das Reinigungsintervall der drei Abläufe auf der Südseite des Marktplatzes erhöht.

 

3. Würde eine teilweise Entsiegelung des Marktplatzes zu einer Entspannung der Lage führen? Ist eine solche Maßnahme geplant bzw. kann sie künftig in Erwägung gezogen werden?

 

Ein Starkregenereignis, wie das Tief Lambert im Juni 2023, bringt jegliche Kanalisation an bzw. über die regelkonforme Bemessungs- bzw. Leistungsgrenze. Die öffentlichen Kanalanlagen sind – und müssen auch nicht auf derartige Regenereignisse dimensioniert werden.

Seitens der Stadtverwaltung ist nicht geplant, den Platz zu entsiegeln.
 

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