Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23823-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 04.06.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, den Parkstreifen auf dem Waller Weg am Fußweg Rohrbachweg mit einer Sperrflächenmarkierung (Zeichen 298 StVO) in der Breite des Rohrbachwegs zu versehen oder alternativ ein Haltverbotsschild (Zeichen 286 StVO) aufzustellen bzw. eine Bordsteinabsenkung vorzunehmen und eine Zickzacklinie als Grenzmarkierung gem. StVO (Zeichen 299) beidseitig aufzubringen."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In der Begründung zum Antrag wird darauf abgestellt, dass dieser Gehweg in Notfällen als Zufahrt für Einsatzfahrzeuge diene. Hierzu hat die Feuerwehr mitgeteilt, dass diese Zuwegung nicht als Zufahrt für Einsatzfahrzeuge in Notfällen dient, da der Rohrbachweg durch die Feuerwehr aufgrund der räumlichen Enge aus Richtung Osten/Waller Weg nicht befahren werden kann und wird, da spätestens in Höhe der Hausnummer 16 eine Weiterfahrt nicht möglich wäre.

 

Mithin liegt hier keine Notwendigkeit vor, die in Rede stehende Stelle zu beschildern, zu markieren oder baulich anzupassen.

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