Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24049

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Drs. Nr. 24-23818 wurde die Verwaltung beauftragt, die Freie Theaterszene in Braunschweig bei der Bewältigung der Folgen des Verlusts der Spiel- und Probeflächen zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden die bisher im Haushalt unter Produkt 1.25.2610.09 hinterlegten Kontinuitätsfördermittelr den LOT-Theater e.V. i.H.v. 144.000 € umgewidmet und sollen der Finanzierung von Unterstützungsleistungen dienen.

 

Mit Drs. Nr. 24-23826 wurde die Verwaltung ermächtigt, vorübergehend im Jahr 2024 auch Entscheidungen zur Unterstützung der darstellenden Künste zu treffen, wenn der Zuwendungsbetrag 5.000 € überschreitet. Damit soll eine schnelle und zielgerechte Hilfestellung ermöglicht werden.

 

Die Verwaltung informiert, dass der in diese Unterstützungsparameter passende Antrag des Dachverbandes Freie Theaterschaffende Braunschweig e.V. für das Projekt „Tanz und Theater ist überall Notfallpaket für die freien darstellenden Künste nach eingehender Prüfung der Fördervoraussetzungen positiv beschieden wurde.

 

Inhalt der Förderung (Zusammenfassung)

  • Grundlegende Koordination von alternativen Aufführungsorten und Ansprechpartner für die freien Gruppen und Vermieter
  • Werbekampagnen für die Sichtbarkeit der Theaterszene und um auf die Aufführungen aufmerksam zu machen
  • Produktionskostenpauschale/Übernahme von Mehraufwand und Mietkosten
  • Ticketing

Fördersumme (1. Juli 2024 bis 28. Februar 2025)

  • Personalkosten für Koordination, Organisation und Werbung  23.100 €
  • Produktionskostenpauschale für acht Gruppen    10.000 €
  • Sachkosten (Büro usw.)         1.500 €
  • Mietzuschüsse aufgrund teurerer alternativer Spielstätten

für acht Gruppen        15.000 €

  • Kosten für Werbekampagne im Juli/August 2024 (s. Anlage 1) 15.000 €

Summe         64.600 €

 

Somit verbleiben noch 79.400 € auf dem Produktansatz für Unterstützungsleistungen. Die Verwaltung wird die Freie Theaterszene informieren, sodass ggf. vergleichbare Förderanträge bezuschusst werden können. In einem gemeinsamen Termin zur Zukunftsplanung am 19. August 2024 wird hierzu einmal gesondert ergänzend informiert.


 

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Anlagen

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