Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24131

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung teilt den folgenden Sachstand zur Beschaffung des neuen Zugangssystems für die Quadrigaplattform mit:

 

Hintergrund:

Wie in der Stellungnahme DS Nr. 23-20962-01 zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft (AfKW) am 19. April 2023 von der Verwaltung mitgeteilt, ist die Stadt Braunschweig aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, zuvorderst der Schenkungsvertrag Quadriga, zur Instandhaltung des Zugangssystems zur Quadrigaplattform verpflichtet. Die Firma, die mit dem technischen Support beauftragt wurde, hatte der Verwaltung mitgeteilt, dass eine Reparatur zukünftig immer schwerer und ggf. unmöglich werden könnte, da die Ersatzteile für den nicht mehr produzierten Kassenautomaten nicht mehr beschaffbar seien. Zudem wurde festgestellt, dass die Halterungen der Drehsperren und die Motorteile des Drehkreuzes mittlerweile stark verschlissen und nicht mehr vollfunktionsfähig sind. Eine Erneuerung des gesamten Systems ist daher aus technischen Gründen dringend geboten.

 

Finanzierung:

Um eine Neubeschaffung finanziell abbilden zu können, wurden r den Haushalt 2021 Mittel i.H.v. 50.000 € eingestellt.

Diese Größenordnung basierte auf damaligen abgeleiteten Werten. Die 2023 erfolgte, konkrete Marktnachfrage hat ein potenziell doppelt so hohes Investitionsvolumen inklusive der Einbaukosten der neuen Anlage ergeben.

Daher wurden Verhandlungen mit der Eigentümervertreterin ECE und der Richard Borek Stiftung zu diesen vertraglichen Fragestellungen und zu potenziellen Kostenbeteiligungen aufgenommen. Diese Verhandlungen mit den beiden Vertragspartnern haben einige Zeit benötigt.

 

Die Verhandlungen konnten erfolgreich zu dem Ergebnis geführt werden, dass sich sowohl die Richard Borek Stiftung als auch die ECE als Vertreterin der DEKA Immobilien Investment GmbH an den Gesamtkosten beteiligen. Die entsprechenden Verträge wurden Anfang Juli 2024 unterzeichnet.

Die Stadt Braunschweig deckt über die bereits seit dem Haushalt 2021 eingestellten und bisher übertragenen Mittel i.H.v. 50.000 die andere Hälfte der potenziellen Beschaffungskosten.

 

chster Schritt - Vergabeverfahren:

Auf dieser finanziellen Grundlage wurde nun das Vergabeverfahren für die Beschaffung des neuen Kassensystems eingeleitet und folgende Parameter für das neue System festgelegt:

 

-          Kassenautomat im EG und separate Drehsperre im 3. OG gemäß Baugenehmigung,

-          Zahlungsmöglichkeiten: wenigstens in bar (Münzen und Scheine) und mit Kreditkarte,

-          Überwachung der Funktionsfähigkeit mittels Fernwartung,

-          Gesamtkostenhöhe: max. 100.000 €.

 

Mit Abschluss des Vergabeverfahrens ist bis zum Ende des Jahres zu rechnen.

 

Nach Installation der neuen Anlage wird der AfKW noch einmal abschließend informiert.


 

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