Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 23-22757

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

„Der Planung und dem Bau eines Bootsanlegers am Wilhelmitorufer (1. BA) entsprechend der als Anlage beigefügten Entwurfsplanung wird mit Gesamtkosten von 25.000 € zugestimmt. Die Kosten werden im ersten Schritt aus den Mitteln für nicht förderfähige Kosten des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ finanziert. Im Nachgang erfolgt die Prüfung, inwieweit eine Städtebauförderung in Betracht kommt.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Westliche Ringgebiet ist seit 2001 Bestandteil des Bund-Land-Förderprogramms „Soziale Stadt“. In diesem Rahmen wurden in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die vorhandene städtebauliche Missstände in den Altbauquartieren abbauen und zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in diesem benachteiligten Stadtteil beitragen. Dazu wurden über den bisherigen Förderzeitraum Entwicklungskonzepte mit konkreten baulichen Maßnahmen erstellt. In deren letzten Fortschreibung aus dem Jahr 2019 wurde im Teilbereich „Oker“ als geplante Maßnahme ein Bootanleger im westlichen Okerumflutgraben in der Nähe des Madamenwegs benannt. Auf Basis der vorliegenden Planung soll diese Maßnahme realisiert werden (vgl. Anlage).

Die Entwurfsplanung sieht eine Bootanlegestelle am Wilhelmitorufer zwischen Madamenweg und Wichmannhallen vor. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sowie des vorhandenen Baumbestandes ist der geplante Steg landseitig durch einen neuanzulegenden Weg einschließlich Treppenanlage erschlossen. Die Zuwegung kann aufgrund der steilen Böschung nicht barrierefrei erfolgen, sondern muss in mehreren Treppenabschnitten angelegt werden. Eine alternative Rampenlösung mit geringerer Steigung wurde geprüft, kann aber wegen der erhaltenswürdigen Großbäume nicht umgesetzt werden. Der Weg wird in Pflasterbauweise ausgeführt. Die mehrteilige Treppe wird voraussichtlich als Stahltreppe angelegt.

 

Die Bootanlage besteht aus zusammengesetzten Schwimmpontons mit einer Gesamtgröße von 5 m x 1,50 m. Im Randbereich ermöglichen niedrigere Pontons das Anlegen von flacheren Booten (z.B. Kajaks) und das bequeme Aussteigen. Die Pontons werden mit Bohlen in Holzoptik beplankt und sind im vorderen Bereich und an den Ecken durch Fender geschützt. Die Verbindung zum Ufer besteht aus einer Zugangsrampe aus Gitterrost und mit einseitigem Handlauf. Sie hat eine Größe von 4 m x 1 m und weist wasserseitig einen Eigenauftrieb auf. Der Übergang zwischen Rampe und Ponton wird mit einem Trittschutzblech gesichert. Diese Art von Bootanlegern finden sich bereits an mehreren Standorten entlang der Oker und der beiden Okerumflutgräben.

 

In einem ersten Bauabschnitt soll zunächst der Bootssteg angelegt werden. Nach erfolgtem Beschluss durch den Ausschuss für Planung und Hochbau kann das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beginnen. In Abhängigkeit der vergaberechtlich vorgeschriebenen Fristen sowie der Lieferzeiten des Materials kann mit einer Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im 4. Quartal 2024 gerechnet werden. Die Kosten für den Bootanleger belaufen sich auf rund 25.000 € (brutto). Finanzmittel stehen im Teilhaushalt des Fachbereichs Stadtplanung und Geoinformation in ausreichender Höhe zur Verfügung.

 

Im zweiten Bauabschnitt erfolgt dann die Anlegung des Pflasterweges sowie der

Treppenanlage. Nach derzeitigem Stand wird hierfür ein grober Kostenrahmen von 52.000 €

angenommen.

 

Die Stelle, an der der Bootsanleger errichtet werden soll, grenzt an das Sanierungsgebiet „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ und befand sich bis zur 2. Teilaufhebung im Jahr 2018 im Sanierungsgebiet. Zusätzlich zur Stärkung des stadtweiten Wassersports profitieren insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des angrenzenden Sanierungsgebiets von der Errichtung eines Bootsanlegers an dieser Stelle. Obwohl sich der Bereich nun nicht mehr im Sanierungsgebiet befindet, wird beabsichtigt, die Maßnahme, aufgrund ihrer angrenzenden Lage zum Sanierungsgebiet und ihres Nutzens für die Bewohnerinnen und Bewohner des „Soziale-Stadt-Gebiets“, aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren. Die Förderfähigkeit kann jedoch erst im Rahmen der Prüfung im Nachgang festgestellt werden. Auf dem Projekt „FB 61: Soziale Stadt-westl. Ringgeb.(4S.610009)“ stehen für das Jahr 2024 ausreichend Städtebaufördermittel zur Verfügung. Sollte die Förderfähigkeit seitens der Prüfbehörde des Landes Niedersachsen nicht anerkannt werden, so ist die Finanzierung der Maßnahme durch städtische Mittel für nicht förderfähige Kosten ebenfalls auf dem Projekt „FB 61: Soziale Stadt-westl. Ringgeb.(4S.610009)“ gesichert. Bei einer anerkannten Förderfähigkeit beträgt die Förderquote zwei Drittel durch Bundes- und Landesmittel. Somit würde nur ein Drittel durch die Stadt Braunschweig aufgebracht werden müssen.

 

Der Sanierungsbeirat "Westliches Ringgebiet" wird in die Beratungsfolge mit seiner Sitzung am 1. August 2024 einbezogen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise