Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23858-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:

 

Der betroffene Schunterwanderweg am Gewerbegebiet NIMO befindet sich im Landschaftsschutzgebiet BS 2. Laut § 2 der Schutzgebietsverordnung ist es untersagt, die Natur in dem Gebiet zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder die Landschaft zu verunstalten. Mit der Anlage eines Trimm-dich-Pfades wären Wegebaumaßnahmen zum Ausbau und zur Befestigung des Wanderweges sowie der Geräteflächen verbunden. Diese würden mit erheblichen negativen Folgen insbesondere für den umliegenden Baumbestand einhergehen und damit die Natur schädigen. Die Verwaltung lehnt einen Ausbau des Wanderweges in Form eines Trimm-dich-Pfades daher ab.

 

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