Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23958

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Stadtbezirksrat 322 - Nördliche Schunter-/Okeraue stimmt für seinen Bereich dem Doppelhaushalt 2025/2026 und dem Investitionsprogramm 2024 – 2029 zu.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Zur Anhörung des Haushaltsentwurfs 2025/2026 einschließlich des Investitionsprogramms werden die folgenden Hinweise gegeben:

 

1.     Das Recht der Stadtbezirksräte, bei der Beratung der Haushaltssatzung rechtzeitig

        angehört zu werden, ergibt sich aus § 93 Absatz 2 Satz 3 NKomVG.

 

2.     Folgende Unterlagen liegen Ihnen vor:

 

        „Mitteilung außerhalb von Sitzungen 24-23936 Entwurf des Doppelhaushalts sowie

         Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029“ mit folgenden ausgewählten

         Anlagen:

 

        - Pressemitteilung   

        - Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse

        - Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt

 

        Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk

 

Der vollständige Entwurf des Doppelhaushalts sowie der Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 ist der Mitteilung 24-23936 als Anlage beigefügt und steht im Ratsinformationssystem unter https://ratsinfo.braunschweig.de zur Verfügung.

 

3.     In den Sitzungen können Fragen zu den Einzelpositionen des Haushalts nicht in

        jedem Fall durch die Bezirksgeschäftsstellenleitungen beantwortet werden. Ich bitte

        daher darum, Fragen zum Haushalt bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung zu

        stellen.

 

4.    Sind zu Anfragen oder Anträgen der Stadtbezirksräte Kostenermittlungen durch die

       Fachverwaltungen erforderlich, werden die Bezirksgeschäftsstellen diese unverzüglich

       anfordern, damit sie bis zur Behandlung des Haushalts in den Fachausschüssen,

       spätestens bis zum Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, vorliegen.

 

5.    Auf § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 93 Abs. 2 NKomVG

       wird hingewiesen, wonach den Stadtbezirksräten Haushaltsmittel in dem durch die

       Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen werden.

 

       Die Höhe der Mittel der Stadtbezirksräte entnehmen Sie bitte aus dem Teilhaushalt

       Politische Gremien. Einzelheiten teilen die Bezirksgeschäftsstellenleiter im Rahmen der

       Haushaltsberatungen mit.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise