Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23958
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2025/2026, Investitionsprogramm 2024 - 2029 für den Stadtbezirk 322 - Nördliche Schunter-/Okeraue
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Zindel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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Anhörung
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20.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anhörung des Haushaltsentwurfs 2025/2026 einschließlich des Investitionsprogramms werden die folgenden Hinweise gegeben:
1. Das Recht der Stadtbezirksräte, bei der Beratung der Haushaltssatzung rechtzeitig
angehört zu werden, ergibt sich aus § 93 Absatz 2 Satz 3 NKomVG.
2. Folgende Unterlagen liegen Ihnen vor:
„Mitteilung außerhalb von Sitzungen 24-23936 Entwurf des Doppelhaushalts sowie
Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029“ mit folgenden ausgewählten
Anlagen:
- Pressemitteilung
- Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse
- Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt
Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk
Der vollständige Entwurf des Doppelhaushalts sowie der Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 ist der Mitteilung 24-23936 als Anlage beigefügt und steht im Ratsinformationssystem unter https://ratsinfo.braunschweig.de zur Verfügung.
3. In den Sitzungen können Fragen zu den Einzelpositionen des Haushalts nicht in
jedem Fall durch die Bezirksgeschäftsstellenleitungen beantwortet werden. Ich bitte
daher darum, Fragen zum Haushalt bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung zu
stellen.
4. Sind zu Anfragen oder Anträgen der Stadtbezirksräte Kostenermittlungen durch die
Fachverwaltungen erforderlich, werden die Bezirksgeschäftsstellen diese unverzüglich
anfordern, damit sie bis zur Behandlung des Haushalts in den Fachausschüssen,
spätestens bis zum Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, vorliegen.
5. Auf § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 93 Abs. 2 NKomVG
wird hingewiesen, wonach den Stadtbezirksräten Haushaltsmittel in dem durch die
Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen werden.
Die Höhe der Mittel der Stadtbezirksräte entnehmen Sie bitte aus dem Teilhaushalt
Politische Gremien. Einzelheiten teilen die Bezirksgeschäftsstellenleiter im Rahmen der
Haushaltsberatungen mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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752,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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817,3 kB
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