Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23849-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bei dem angesprochenen Gelände handelt es sich um ein Schulgelände. Das Betreten des Geländes ist Unbefugten daher nicht gestattet. Das Tor wurde dementsprechend rückgebaut und zugeschweißt, um ein Betreten zu verhindern. In der Vergangenheit gab es hier Vorfälle, da das Gelände insbesondere auch als Hundespazierweg missbräuchlich genutzt wurde. Die Verwaltung geht davon aus, dass die fotografisch dargestellte und der Verwaltung bereits bekannte Beschädigung des Zauns nicht durch Überklettern zum Wiederholen von Bällen verursacht wurde, da ein Überklettern in der Regel nicht das vollständige Herausbrechen eines Zaunelements verursacht. Eine entsprechende Beschilderung, die auf das Betretungsverbot hinweist, ist in der Beschaffung. Zudem prüft die Verwaltung derzeit, ob der Basketballkorb versetzt oder ein Ballfangzaun errichtet werden kann, um ein Hinüberfliegen der Bälle zu verhindern.

 

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