Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-23786

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Haltestelle für den Schulbus wurde vor einiger Zeit vor die Häuser Hohestieg 1 und 1a verlegt. Die Vorgaben sehen ein absolutes Halteverbot an der genannten Stelle vor, welches lediglich den Schulbus im Zeitraum von 7.00-14.00 Uhr ausschließt. Die betroffene Halte- und Parkverbotszone betrifft etwa drei bis vier Parkplätze für PKW. Jedoch wird sie für den Schulbus nur von Montag bis Freitag bis etwa 14.00 Uhr benötigt. Im Anschluss an die genannte Schulbushaltestelle schließt sich ein weiteres absolutes Halteverbot an, welches die Kreuzung Hohestieg/Goslarsche Straße betrifft. Im Bereich Hohestieg/Goslarsche Straße besteht eine hohe Nachfrage an PKW-Parkplätzen am Abend.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wie begründet sich das absolute Halteverbot an der genannten Stelle auch nach Schulschluss beziehungsweise 14.00 Uhr?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung den Ansatz, an der genannten Stelle abends/nachts das Parken von Autos bis 07.00 Uhr wieder zuzulassen?

 

 

 

 

 

Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender


 

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Anlagen

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