Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-22991

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Neupflanzung von fünf Bäumen in der Juliusstraße, entsprechend der Anlage, wird zugestimmt. Die Kosten in Höhe von ca. 38.000 € werden aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert, wobei ein Drittel der Kosten als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Juliusstraße befindet sich im Sanierungsgebiet "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet". Für die Neupflanzung ist der Einsatz von Städtebaufördermitteln vorgesehen. Für die Planungen zum Einsatz von Fördermitteln liegt die Beschlusskompetenz gem. § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig beim Ausschuss für Planung und Hochbau.

 

Anlass:

 

Zur Steigerung der Lebensqualität im Westlichen Ringgebiet zählt u. a. die Aufwertung des öffentlichen Raumes. Im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" wurden entsprechend der Sanierungsziele Grünflächen angelegt und Straßenzüge umgestaltet. Diese Maßnahmen zur Aufwertung sollen weitergeführt werden.

 

Planung:

 

Zur Verbesserung des städtebaulichen Raumes und Attraktivitätssteigerung sind Baumpflanzungen in der Juliusstraße zwischen der Luisenstraße und dem Frankfurter Platz geplant.

 

Die Pflanzflächen werden auf der östlichen Straßenseite hergestellt. Es werden Pflanzinseln mit einer Größe von 2,0 x 6,0 m und einer Tiefe von 1,50 m angelegt. Zum Schutz von Leitungen werden Wurzelschutzbahnen verlegt. Durch die engen Leitungslagen kann die Leitungsfreiheit der Pflanzinseln nicht garantiert werden.

 

Zur Bewässerung der Baumscheiben wird zur wasserführenden Gosse hin ein Bereich der die Baumscheibe umfassenden Hochbordanlage abgesenkt, um die Bewässerung mit Niederschlagswasser zu ermöglichen.

 

Es sollen fünf Hainbuchen (Carpinus betulus "Frans Fontaine") gepflanzt werden. Diese Baumsorte weist mit einer Breite von drei bis vier Metern einen sehr schmalen Wuchs auf und ist besonders für schmale Straßen geeignet. Die Höhe beträgt acht bis zehn Meter. Der Baum trägt keine Früchte und verträgt die vermehrt auftretenden heißen Sommermonate gut.

 

Eine Realisierung der Baumstandorte im Gehwegbereich ist aufgrund der erforderlichen Durchgangsbreite von 2,50 m und Leitungslagen nicht möglich. Eine Realisierung auf der westlichen Straßenseite und nördlich der Luisenstraße kann aufgrund der Leitungslagen nicht stattfinden.

 

Durch die Anlage der Baumscheiben entfallen fünf Parkplätze, dieser Entfall wird aufgrund der Aufwertung des Straßenraumes als vertretbar angesehen und wird nicht kompensiert.

 

Nach Mitteilung der SE|BS wird der Regenwasserkanal in der Juliusstraße in naher Zukunft (ab 2025) saniert werden müssen. Da dies der Baumpflanzung aufgrund von benötigten Arbeitsräumen entgegensteht, soll die Baumpflanzung erst nach der Sanierung des Regenwasserkanals realisiert werden. Anderenfalls müssten die Bäume für die Sanierungsmaßnahme aufwändig geschützt oder ganz entfernt werden. In mehr als 20 Jahren steht dann die Sanierung des Schmutzwasserkanals an. Dies steht der Baumpflanzung jedoch nicht entgegen, ein Baumschutz ist dann während der Sanierungsarbeiten erforderlich.

 

Realisierung und Finanzierung:

 

Die Maßnahme wird voraussichtlich im Herbst 2026, im Anschluss an die Kanalbauarbeiten umgesetzt. Es wird mit Gesamtkosten von ca. 38.000 € gerechnet. Die Kosten werden zu zwei Dritteln aus Städtebauförderungsmitteln des Bundes und Landes Niedersachsen finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil.

 

Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt-westl. Ringgebiet (4S.610009)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2025 ff./IP 2024 - 2029 ausreichend Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2026 eingeplant, um die Maßnahme umzusetzen. Die Haushaltseinplanung gilt vorbehaltlich der Ratsentscheidung über den Haushalt 2025 ff./das IP 2024 - 2029, die r Ende des Jahres 2024 vorgesehen ist.

 

Beteiligung:

 

Der Sanierungsbeirat „Westliches Ringgebiet“ wird in seiner Sitzung am 1. August 2024 in die Beratungsfolge einbezogen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise