Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-23786-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnung des absoluten Halteverbots abends vor dem Hohestieg 1 und 1a
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Gerstenberg
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
06.08.2024
| |||
|
●
Geplant
|
|
Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
28.06.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Protokollnotiz zur Drucksache 24-23786 in der Stadtbezirksratssitzung des Stadtbezirks 310 Westliches Ringgebiet vom 28. Mai 2024:
Frau Grumbach-Raasch fragt, warum das absolute Halteverbot nicht während der Ferienzeiten geöffnet werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung:
Damit das absolute Haltverbot während der Schulferien ausgesetzt werden könnte, müsste in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein entsprechendes Zusatzzeichen aufgeführt werden. Ein solches Zusatzzeichen wird in der StVO jedoch nicht aufgeführt und würde somit keine Wirksamkeit entfalten.
