Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24038

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Verbreiterung des Ringgleisweges und dem damit verbundenen Rückbau des zweiten Strangs am Westbahnhof, bei gleichzeitigem Erhalt der alten Gleise, wird zugestimmt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz:

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Planung und Hochbau ergibt sich aus § 6 Abs. 4 lit. e) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig, wonach dieser über den Einsatz von Städtebaufördermitteln entscheidet.

 

 

Ausgangslage:

Die Wegeverbindung des Ringgleises am Westbahnhof wird sehr gut angenommen, was zu einem immer höheren Nutzungsdruck führt. Beschwerden über Kollisionen und die Verkehrssituation häufen sich. Es wird in der Folge immer wieder über den angrenzenden Rasen ausgewichen, was selbigen in den Randbereichen bereits in Mitleidenschaft gezogen hat. Bisherige Versuche, die Situation u.a. mittels Beschilderung zu entspannen, hatten kaum Erfolg. Der Handlungsdruck für eine nachhaltige Lösung an dieser Stelle ist dementsprechend hoch. Dies umso mehr, da in direktem Nahbereich des RINGGLEISES am Westbahnhof auch der Neubau eines Mütterzentrums (Außenstelle) geplant ist. Dieser lässt eine Steigerung des Konfliktpotenzials auch unter Beteiligung von mehr Kindern erwarten. Auch der geplante Ausbau des Durchstiches von der Helenenstraße zum Ringgleis schafft durch die neue Wegeachse eine sich weiter verändernde Verkehrssituation. Alles zusammen erfordert eine dringende Anpassung der bisherigen Situation.

 

Planung:

Die Verwaltung hat nach ausgiebiger fachlicher Abwägung vieler Varianten zum Umgang mit der Situation die nachfolgend dargestellte Lösung entwickelt, die perspektivisch die wenigsten Kompromisse bezüglich Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Funktion und Gestaltungsbild eingeht. Überdies können zusätzlich so noch qualitative wie auch funktionale Mehrwerte durch vergleichsweise geringen Mehrkosten geschaffen werden. Losgelöst davon ist die neue ´Einspurigkeit´ des RINGGLEISES ein prägendes Merkmal des gesamten, die Stadt umrundenden Ringgleises und wäre damit auch an dieser Stelle nur schlüssig und allgemein verständlich.

 

Der angestrebte Gestaltungsansatz sieht vor, den östlichen Wegabschnitt um zusätzliche 1,50 m auf insgesamt 3,00 m in Richtung Süden zu verbreitern. Die Verbreiterung soll entsprechend dem Bestand ebenfalls in Asphalt ausgeführt werden. Die Asphaltdecke der zweiten westlicheren Trasse wird abgebrochen. Die so entsiegelte Fläche von über 500 m² kann so zu einer gestalteten Pflanzung mit ruderalem Charakter im freigelegten Gleis umgewandelt werden. Die Gleise bleiben dabei erhalten. Die neue, kompaktere Wegeführung soll zu einer nachhaltigen Auflösung der Verkehrsprobleme vor Ort führen. Dem grundlegenden Konzept des RINGGLEISES „Ein gemeinsamer Weg für alle wird damit auch hier konsequent entsprochen. Gleichzeitig werden damit Bereiche entlang des Gleises für neue, qualitativ verbesserte Aufenthaltsbereiche frei.

 

Der Bereich vor dem geplanten Mütterzentrum soll eine kleine Platzfläche im gleichen gestalterischen Duktus der Aufenthaltsbereiche erhalten. Dadurch wird der Asphalt in diesen Bereichen des RINGGLEISES unterbrochen. Diese optischen Unterbrechungen durch gelbes Pflaster (Belagswechsel auf dem RINGGLEIS) sollen nicht nur die Aufenthaltsqualität verbessern, sondern auch Aufmerksamkeit in den konfliktträchtigen Bereichen erzeugen und damit zur Entschleunigung auf dem RINGGLEIS in diesen Bereichen beitragen. Die Planung soll in enger Abstimmung mit der Planung der Außenanlagen am Mütterzentrums einhergehen. Die gelbe Farbe ist typisch für das RINGGLEIS und soll hier als verbindendes und leitendes Element zum Einsatz kommen.

 

Der geplante Durchstich von der Helenenstraße zum Ringgleis wird ebenfalls in die neue Verkehrsstruktur integriert.

Zu den Planungsinhalten wird auch auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Stadtbezirksrat 310 verwiesen (DS 24-23617)“

 

Kosten und Finanzierung:

Es wird nach der aktuellen Kostenschätzung überschlägig mit folgenden Kosten kalkuliert:

 

 

Baufeldräumung

5.000 €

Erdarbeiten (bestandsabhängig) 

40.000 €

Asphaltabbruch

15.000 €

Platzflächen

10.000 €

Wegeausbau inkl. Einfassungen

70.000 €

Ausstattung versetzen

5.000 €

Pflanzungen inkl. Pflege

10.000 €

Summe

155.000 €

 

 

Die rderfähigen Kosten in Höhe von 140.000 Euro werden zu zwei Dritteln aus Städtebaufördermitteln finanziert, ein Drittel verbleibt als städtischer Eigenanteil. Die nicht rderfähigen Kosten für Rückbau und Entsorgung des Asphalts belaufen sich auf 15.000 Euro. Damit beträgt der städtische Anteil an den Kosten ca. 62.000 Euro. Im Projekt „FB 61: Soziale Stadt-westl. Ringgebiet (4S.610009)“ sind im Haushaltsplanentwurf 2025 ff. / IP 2024-2029 ausreichend Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant, um die Maßnahme umzusetzen. Die Haushaltseinplanung gilt vorbehaltlich der Ratsentscheidung über den Haushalt 2025 ff. / das IP 2024-2029, die für Ende des Jahres 2024 vorgesehen ist.

 

Die Umsetzung der Maßnahme ist für das 1. Halbjahr 2025 geplant.


 

Beteiligung:

Der Sanierungsbeirat wurde im Vorfeld der Beratungsfolge im Rahmen seiner Sitzungen am 11. April und 01. August 2024 einbezogen.
 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise