Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-18725-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss (unverändert):

„Die Straßen Siemsstraße, Dormblick, Salgenholzweg und Salgenholzkamp werden als Tempo 30-Zone ausgewiesen“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo 30-Zone um eine verkehrsplanerische Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Maßnahme nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.

 

Anlass

Mit DS 22-18725 wurde Mitte 2022 der Beschlussvorschlag zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den Straßen Siemsstraße, Dormblick, Salgenholzweg und Salgenholzkamp vorgelegt. Der Beschluss wurde in der Stadtbezirksratssitzung vom 07.06.2022 zurückgestellt mit der Begründung, zunächst die Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung in diesen Straßen abzuwarten.

 

Die geforderte Geschwindigkeitsmessung erfolgte im Zeitraum vom 23.05. - 30.05.2024.

 

Folgende Messergebnisse liegen der Verwaltung vor: 


 

1.)

Messstelle

Salgenholzweg 10

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

Zeitraum:

23.05.2024

bis

30.05.2024

Seitenstrahlradargerät 2

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Hauptstraße

Dormblick

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

702

91

821

85

1.523

87

31 bis 40

64

8

133

14

197

11

41 bis 50

7

1

11

1

18

1

51 bis 60

0

0

2

0

2

0

61 bis 70

0

0

2

0

2

0

> 70

0

0

0

0

0

0

 

 

773

100

969

100

1.742

100

 

2.)

Messstelle

Siemsstraße ggü. Haus-Nr. 5-6

Geschwindigkeitsbegrenzung

50 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

23.05.2024

bis

30.05.2024

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Dormblick

Hauptstraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

1.198

96

818

94

2.016

95

31 bis 40

52

4

43

5

95

4

41 bis 50

3

0

4

0

7

0

51 bis 60

0

0

1

0

1

0

61 bis 70

0

0

0

0

0

0

> 70

0

0

0

0

0

0

 

 

1.253

100

866

100

2.119

100

 

Insgesamt ist festzustellen, dass der überwiegende Anteil der erfassten Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen bereits Geschwindigkeiten bis 30 km/h fährt. Dies verdeutlicht, dass der Straßenraum baulich bereits den Charakter einer Tempo 30-Zone entspricht. Um dies verkehrsrechtlich zu unterstützen und das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau weiter zu reduzieren, empfiehlt die Verwaltung weiterhin die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den Straßen Siemsstraße, Dornblick, Salgenholzweg und Salgenholzkamp.

 

Die Anforderungen gemäß § 45 Abs. 1 c StVO zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone für die o. g. Straßen sind erfüllt.
 

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