Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23178-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 06.03.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten glichst zeitnah einen Ortstermin zu vereinbaren, um dem Anliegen der Anwohner nachzukommen und zu prüfen, ob es geeignete Maßnahmen gibt, um die Situation für Fußnger sicherer zu gestalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 04.06.2024 hat ein Ortstermin mit Vertretern der Verwaltung, der Polizei und Mitgliedern des Stadtbezirksrats 112 Wabe-Schunter-Beberbach stattgefunden. Eingangs des Termins stellte der Stadtbezirksrat fest, dass der ursprüngliche Anstoß aus der Bürgerschaft nicht dieser Kreuzung Rabenrodestraße/Alter Stadtweg, sondern der Kreuzung Rabenrodestraße/Breitenhoop/Kirchblick einige Meter weiter südlich gilt.

 

Die Verwaltung ist an die Anlieger mit der Aufforderung zum Rückschnitt der in den Gehweg hineinragenden Vegetation herangetreten. Die Eigentumsverhältnisse des Grünstreifens wurden geklärt: Er befindet sich nicht im Eigentum der Stadt, sondern der Anlieger, sodass eine Verbreiterung des Gehwegs in diesem Bereich nicht möglich ist. Die Erneuerung der Markierung und Befestigung des Verkehrszeichens wird durch den beauftragen Dienstleister Bellis ausgeführt.

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