Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23744-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 8. Mai 2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.: Die Planung der Kurvenradien ist von mehreren Faktoren abhängig. Zum einen ist es aufgrund örtlicher Gegebenheiten sowie dem Ziel der Minimierung der Inanspruchnahme von Flächen Dritter und möglichem Grunderwerb erforderlich, bestimmte Radien klein auszuführen. Zum anderen sind das Planungsteam im Generellen und die BSVG im Speziellen bestrebt, möglichst große Radien zu planen, um von Beginn an die schalltechnischen Emissionen auf einem möglichst geringen Niveau zu halten und auch ggf. erforderliche zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu vermeiden oder zu verringern. Ein weiteres wichtiges Planungsziel ist es gleichzeitig, durch große Radien betrieblich maximal hohe Reisegeschwindigkeiten der Stadtbahnen und damit Fahrzeitgewinne für die späteren ÖPNV-Nutzer zu generieren.

 

Daraus folgend werden stets möglichst große Radien angestrebt, die deutlich über einem Mindestradius von 25 Metern liegen. Für die Strecke nach Rautheim werden Radien von ca. 350 m bis zum Mindestradius Verwendung finden. Für alle Radien bis ca. 200 m sind Kurvenschmieranlagen vorgesehen. Es werden somit nahezu alle Gleisbögen entlang der Strecke entsprechend ausgerüstet werden.

 

Zu 2.: Die zu erfüllenden Schallimmissionsgrenzwerte sind je nach Siedlungsstruktur (z. B. Wohnbebauung) in der 16. BImSchV festgelegt. Sofern im Rahmen des Schallschutzgutachtens, wofür ein externes Büro beauftragt wurde, festgestellt wird, dass die geplante Verkehrsanlage Emissionen generiert, die über den jeweiligen spezifischen gesetzlichen Grenzwerten gemäß 16. BImSchV liegen, können diese durch aktive (u. a. schallmindernde Oberbauformen, z. B. Rasengleis mit hochliegender Vegetation, lärmmindernder Asphalt, Schallschutzwände, Kurvenschmieranlagen) gesenkt werden. Sollten durch aktive Schallschutzmaßnahmen ggf. nicht alle Grenzwerte eingehalten werden, werden auch passive Schallschutzmaßnahmen (u. a. Schallschutzfenster) vorgesehen.

 

Die jeweilige Auswahl eines Maßnahmenbündels wird auch vor dem Hintergrund von genehmigungsrechtlichen, wirtschaftlichen, betrieblichen und auch städtebaulichen Aspekten getroffen.

 

Der Nachweis der Einhaltung von Emissionsvorgaben ist genehmigungsrechtlich erforderlich und somit ein grundlegender Bestandteil der Betrachtungen während der Planungsphasen bis zum Planfeststellungsverfahren.

 

Zu 3.: Das Stadtbahnausbauprojekt Stadt.Bahn.Plus. ist ein gemeinschaftliches Projekt der BSVG und der Stadt. Die BSVG tritt jedoch als Antragstellerin für das Planfeststellungsverfahren allein auf, ist für die Genehmigungsfähigkeit der Anlage entsprechend verantwortlich und muss die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der Immissionsschutzvorgaben erfüllen.


 

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