Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-23512-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsvorlage: Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung für Kindertagespflegepersonen Projekt "Kindertagespflege 2.0 - Förderung von Bildung und Digitalisierung in Kindertagespflege"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.08.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Zur Förderung der Bildung und Digitalisierung in der Kindertagespflege erhalten selbständige Braunschweiger Kindertagespflegepersonen (KTPP) eine einmalige Projekt-/Sachkostenförderung für das Kita-Jahr 2024/2025.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 464.700 Euro.
Grundsätzliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Förderung ist, dass es sich um eine Braunschweiger Kindertagespflegeperson handelt, die am 01.10.2024 mindestens ein Braunschweiger Kind betreut.
Der Gesamtbetrag wird wie folgt verteilt:
a) 50% des Betrages als Sockelbetrag pro KTPP,
b) 25% des Betrages pro betreutem Kind zum Stichtag 01.03.2024 und
c) 25% des Betrages pro durchschnittlicher Betreuungsstunde zum Stichtag 01.03.2024
und anteilig je KTPP ausgezahlt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 19.09.2023 einem Antrag der SPD-Fraktion/Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (DS 23-21516-01) zugestimmt, eine Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege (KTP) zum 01.08.2024 vorzunehmen.
Der JHA hat am 23.05.2024 die hierzu dem Ausschuss vorgelegte Beschlussvorlage der Verwaltung (DS 24-23512) mit dem Antrag 24-23512-01 zurückgestellt und um eine veränderte Beschlussvorlage zur Verteilung der Sachkostenpauschale sowie weiterführende Informationen gebeten. Dem wird mit der vorliegenden Ergänzungsvorlage nachgekommen.
Zu Punkt Nr. 2 (DS 24-23512-01)
Zur Förderung der Bildung und Digitalisierung in der Kindertagespflege erhalten die Kindertagespflegepersonen (KTPP) eine einmalige Sachkostenförderung für das Kita-Jahr 2024/2025. Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 464.700 Euro.
Der unter a) genannte Sockelbetrag umfasst eine Förderung in Höhe von rd. 1.350 Euro je KTPP.
Durch den unter b) und c) benannten Schlüssel erhält eine KTPP mit z. B. nur einem betreuten Kind und minimalen Betreuungsstunden rd. 1.550 Euro und eine KTPP mit 8 betreuten Kindern und maximalen Betreuungsstunden rd. 3.500 Euro Förderung.
Da die Finanzmittel einmalig zur Verfügung stehen, wird eine einmalige Sachkostenförderung als pauschale Projektförderung gewährt. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Es ist lediglich ein einfacher Verwendungsnachweis notwendig. Der einfache Verwendungsnachweis wurde bei der Einführung des sog. Honigtopfes für Kindertagesstätten erstmalig erprobt und hat sich in der Praxis hinsichtlich des geringen Dokumentationsaufwands bewährt.
Die Verwendung ist zweckgebunden und vorrangig für die Anschaffung von IT-Ausstattung zur Aufnahme und Einführung des Kita-Planers für die Angebote der Kindertagespflege vorgesehen.
Darüber hinaus kann der Zuschuss zur qualitativen Verbesserung für Innen- und Außenspielgeräte, Ausstattung zur Steigerung der Mobilität wie z. B. für Lastenfahrräder, Krippen- oder Bollerwagen oder Teilnahmeentgelte für Fortbildungen genutzt werden. Explizit ausgenommen von der Förderung sind Ausgaben für z. B. Personalkosten, den Verbrauch von Energie und Wasser sowie sonstige Verbrauchsmaterialien, Renovierungen, Haushaltsgeräte, Eintrittsgelder und Fahrtkosten.
Mit der vorgeschlagenen Projektförderung für alle KTPP werden die technischen Voraussetzungen zur Einführung des Kita-Planers in der Kindertagespflege geschaffen. Um darüber hinaus der Vielfalt an Betreuungsformen und daraus resultierender unterschiedlicher Bedarfslagen in der Kindertagespflege gerecht zu werden, besteht hohe Flexibilität zum weiteren Einsatz der Fördermittel.
Zu Punkt Nr. 3 (DS 24-23512-01)
Es ist beabsichtigt, die Regelung zu den betreuungsfreien Zeiten zukünftig in die Allgemeinen Vertragsbestimmungen in der Kindertagespflege aufzunehmen. Hierzu wird schnellstmöglich eine eigenständige Beschlussvorlage erstellt.
Zu Punkt Nr. 4 (DS 24-23512-01)
Im Vorfeld der Beratungen des Doppelhaushalts 2024/2025 stellt die Verwaltung der Politik folgende Informationen zur Verfügung:
Die Erhöhung aufgrund des Tarifabschlusses im SuE-Bereich 2023/2024 betrug mit Wirkung zum 01.03.2024 in der Kita-Förderung gem. PAM-Modell 12,37%[1].
Das Entgelt[2] für die KTPP wurde zuletzt per Ratsbeschluss (DS 22-19983) mit Wirkung zum 01.01.2023 erhöht.
Die prozentualen Steigerungen betragen in den jeweiligen KTPP-Erfahrungsstufen:
Erfahrungsstufe 1 6,21%
Erfahrungsstufe 2 21,74 %
Erfahrungsstufe 3 37,27 %
Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 wird die Steigerung aus dem Tarifabschluss damit nicht erreicht, ansonsten deutlich übertroffen.
Eine Gegenüberstellung der aktuell gültigen KTPP-Entgelte mit der Entgeltgruppe S 3 des TVöD SuE ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, mitzuteilen, in welcher Höhe das Basisentgelt erhöht werden müsste, wenn ab 2025 eine prozentuale Anpassung an die allgemeinen Tarifsteigerungen im SuE-Bereich (2023 und 2024) vorgenommen würde. Die benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel sollen benannt werden.
Eine rechnerische Erhöhung würde sich hierbei, wie oben dargestellt, lediglich für die in der Erfahrungsstufe 1 tätigen KTPP ergeben.
Wenn die Tarifsteigerung in dieser Stufe berücksichtigt würde, würden sich Mehrkosten von rund 24.000 Euro pro Jahr ergeben. Wenn dadurch ebenfalls alle anderen Erfahrungsstufen um den Erhöhungsbetrag in Stufe 1 angehoben würden, dann würde dies zusätzliche Mittel von rund 370.000 Euro jährlich erfordern.
Zur weiteren Information ist eine Übersicht der KTPP-Entgelte aus einigen Kommunen der Region, jeweils für die KTPP mit DJI-Grundqualifikation dieser Vorlage beigefügt (s. Anlage 2).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter in Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) derzeit fachliche Empfehlungen für die Kindertagespflege erarbeitet, deren rechtliche Prüfung voraussichtlich Ende 2024, Anfang 2025 abgeschlossen sein wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Die in der geänderten Beschlussempfehlung genannte Sachkostenförderung wird bis zu einer Obergrenze von 500.000 Euro insgesamt gewährt.
Entsprechende Mittel sind bereits durch den Rat beschlossen worden und stehen auf Grundlage des Ratsbeschlusses DS 24-23046 im Haushalt 2024 zur Verfügung. Nach Abzug des bereits beschlossenen einmaligen Zuschusses für Das FamS für 2024 in Höhe von 35.300 Euro, werden die verbleibenden rd. 465.000 Euro an die KTPP ausgezahlt.
Eine Erhöhung des KTPP-Basisentgeltes unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen im SuE-Bereich 2023 und 2024 wird seitens der Verwaltung weiter kritisch gesehen.
[1] Würde man die Tarifsteigerungen in der Entgeltgruppe S 3 heranziehen, so beträgt die Steigerung
zwischen 13,7 und 14,8 %
[2] Das Entgelt setzt sich aus der Förderleistung und der Sachkostenerstattung zusammen. Die
Entgelterhöhungen beziehen sich grundsätzlich auf die Förderleistungen. Eine Anpassung der
Sachkostenpauschale für alle KTPP von 1,88 Euro auf 2,50 Euro führt zu einer Erhöhung um rund
1,14 Mio. Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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536,2 kB
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