Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23805

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Klimagesetzes am 15.12.2020 sind die Kommunen im Land zur regelmäßigen Berichterstattung über den Energieverbrauch ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet, erstmals für das Jahr 2022 und anschließend alle drei Jahre. Der Energiebericht der Stadt Braunschweig beschreibt entsprechend die aktuelle energetische Beschaffenheit des kommunalen Gebäudebestands und zeigt Potentiale für die Transformation zu energieeffizienteren städtischen Liegenschaften auf. Kern dieses Berichts ist die Zusammenführung von Energiekennwerten der Liegenschaften im Ist-Zustand, um darauf aufbauend schrittweise sinnvolle Maßnahmen zu planen und zu implementieren. Hierzu wurde der kommunale Gebäudebestand hinsichtlich seiner Flächenentwicklung zusammengefasst und nach seiner Nutzungsart aufgegliedert. Die Gegenüberstellung der Medienverbräuche (Wärme, Strom, Wasser) bietet die ideale Grundlage, um Energiekennwerte zu bilden und die Liegenschaften miteinander zu vergleichen. Besonders energieintensive Gebäude werden so lokalisiert und priorisiert. Des Weiteren behandelt der Energiebericht Verläufe zu Energieverbräuchen und -kosten der letzten 20 Jahre und zeigt Trends zu diesen Kennwerten auf. Diese Evaluation bietet die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von zukünftigen Maßnahmen auf dem Weg zur Reduzierung klimarelevanter Gebäudeemissionen der Stadt Braunschweig. Der Bericht ist der erste seiner Art und wird in Zukunft alle drei Jahre erstellt.

 

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