Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23799-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 29. Mai 2024 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Bürgersteig an der Herzogin-Elisabeth-Straße wird durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 239 als Weg, der nur von zu Fuß Gehenden benutzt werden darf, ausgewiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Grundsätzlich sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies dient der Reduzierung des „Schilderwaldes“. Zudem sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, nicht anzuordnen. Ausnahmennnen bei besonderen Umständen, wie z. B. bei einer gegenüber dem Durchschnitt ähnlicher Strecken signifikant erhöhten Unfallrate erfolgen.

 

Dieses vorangestellt hat die Verwaltung die Beschilderung des Gehweges an der Herzogin-Elisabeth-Straße abschnittsweise geprüft.

 

Im Bereich zwischen Husarenstraße und Marienstraße ist eine Anordnung des Zeichens 239 nicht möglich. Hier ist der Gehweg deutlich als solcher zu erkennen. Auch liegen hier keine besonderen Umstände vor, die die Anordnung eines Verkehrszeichens erforderlich machen. Der Polizei sind hier keine Gefahren- oder Unfallsituationen bekannt geworden.

 

r den Bereich Marienstraße bis Scharnhorststraße ist eine Beschilderung durch das Zeichen 239 nicht möglich. In diesem Bereich befindet sich neben dem Gehweg ein baulich angelegter „sonstiger Radweg.“ Solche sind als Radwege erkennbar, werden aber nicht durch ein entsprechendes Verkehrszeichen gekennzeichnet, da sie die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer Benutzungspflicht nicht erfüllen. Siennen von Radfahrenden genutzt werden (Benutzungsrecht), müssen es aber nicht. Radfahrende in diesem Abschnitt fahren somit rechtskonform auf dem baulich vorhandenen „sonstigen Radweg.“

Die Situation südlich der Scharnhorststraße stellt aus Sicht der Verwaltung eine Ausnahme dar. Dort wird der Radverkehr von dem zuvor befahrenen sonstigen Radweg optisch auf den Gehweg geführt, sodass es einer Klarstellung durch Verkehrszeichen dahingehend bedarf, dass es sich um einen Gehweg handelt. Daher wird die Verwaltung hier das Verkehrszeichen 239 anordnen.

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