Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24013
Grunddaten
- Betreff:
-
Doppelhaushalt 2025/2026, Investitionsprogramm 2024 bis 2029 für den Stadtbezirk 120 - Östliches Ringgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Zindel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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Anhörung
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14.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anhörung des Haushaltsentwurfs 2025/2026 einschließlich des Investitionsprogramms werden die folgenden Hinweise gegeben:
1.
Das Recht der Stadtbezirksräte, bei der Beratung der Haushaltssatzung rechtzeitig angehört zu werden, ergibt sich aus § 93 Absatz 2 Satz 3 NKomVG.
2. Folgende Unterlagen liegen Ihnen vor:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen 24-23936 „Entwurf des Doppelhaushalts sowie Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029“ mit den folgenden ausgewählten Anlagen:
-Pressemitteilung
-Liste aus dem Vorbericht über Zuschüsse
-Übersichten Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt
- Auszug aus dem Investitionsprogramm für den jeweiligen Stadtbezirk
Der vollständige Entwurf des Doppelhaushalts sowie der Entwurf des Investitionsprogramms 2024 bis 2029 ist der Mitteilung 24-23936 als Anlage beigefügt und steht im Ratsinformationssystem unter https://ratsinfo.braunschweig.de zur Verfügung.
3.
In den Sitzungen können Fragen zu den Einzelpositionen des Haushalts nicht in jedem Fall durch die Bezirksgeschäftsstellenleitungen beantwortet werden. Ich bitte daher darum, Fragen zum Haushalt bis spätestens zwei Werktage vor der Sitzung zu stellen.
4.
Sind zu Anfragen oder Anträgen der Stadtbezirksräte Kostenermittlungen durch die Fachverwaltung erforderlich, werden die Bezirksgeschäftsstellen diese unverzüglich anfordern, damit sie bis zur Behandlung des Haushalts in den Fachausschüssen, spätestens bis zum Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung, vorliegen.
5.
Auf § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i.V.m. § 93 Abs. 2NKomVG wird hingewiesen, wonach den Stadtbezirksräten Haushaltsmittel in dem durch die Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen werden.
Die Höhe der Mittel der Stadtbezirksräte entnehmen Sie bitte aus dem Teilhaushalt Politische Gremien. Einzelheiten teilen die Bezirksgeschäftsstellenleiter im Rahmen der Haushaltsberatungen mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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739,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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