Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-24281

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde mit der Mitteilung 24-23032 über ein Baugenehmigungsverfahren zur Milleniumhalle informiert. Die entsprechende Baugenehmigung wurde mittlerweile erteilt.

 

Aktuell liegen der Abteilung Bauordnung zwei weitere Bauvoranfragen vor. Die erste Bauvoranfrage stellt die Frage, ob der bestehende Milleniumberg einer ökologisch nachhaltigen Nutzungsänderung zugeführt werden kann. Die zweite Bauvoranfrage betrifft die Stellplatzanlage westlich der Straße Im Ganderhals“ zur Nutzung bei Events und Großveranstaltungen in der Milleniumhalle oder bei anderen Veranstaltungen im Raffteichbad.

 

1. Bauvoranfrage zur Nutzung des Milleniumberges

Im Jahre 1995 wurde für „Sicherungs- und Rekultivierungsmaßnahmen“r die Tongrube der ehemaligen Ziegelei erstmals eine Baugenehmigung erteilt. Nach Planungsänderungen und Verstößen gegen die Baugenehmigung (Aufschüttungsmenge verdoppelt) war schlussendlich ein rechtswidriger Zustand entstanden.

 

Im Jahr 2021 wurde der Antrag, einen neuen B-Plan zur Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse aufzustellen, abgelehnt. Auch ein baurechtliches Einschreiten zur Reduzierung der Höhe des Milleniumberges wurde nicht befürwortet, da dies weitere Belastungen (Immissionsbelästigungen wie Staub, Lärm, Verkehr) insbesondere für den benachbarten Kleingartenverein zur Folge hätte.

 

In der langen Zwischenzeit haben sich im Bereich der Bergkuppe des Milleniumberges er-haltenswerte Biotopstrukturen entwickelt. Die Untere Naturschutzbehörde befürwortet den Erhalt der halboffenen Biotopstrukturen im oberen Bereich des Hügels. Durch Mahd und Zurückdrängen der Verbuschung könnte das Erhaltungsziel erreicht werden.

 

Der Milleniumberg bietet aufgrund der strukturellen Verwandlung großes Potenzial r eine alternative Nutzung, die sowohl der Umwelt als auch der Gemeinschaft zugutekommen kann. Der Bauherr möchte aktiv aus dem negativ behafteten Thema „llberg“ etwas Positives für die Weststadt /Braunschweig und die Bürger schaffen und ist für Gespräche grundsätzlich offen.

 

Zu den jetzt geplanten Nutzungsänderungen wurde die Errichtung eines Aussichtsturms, einer Sommerrodelbahn, einer Minigolfanlage oder eines Spielplatzes angefragt. Die Möglichkeit zur Errichtung einer FFPV (Freiflächen-PV-Anlage) und die Durchführung eines Schulwaldprojektes sollten ebenfalls im Rahmen der Bauvoranfrage geprüft werden.

 

Das Schulwaldprojekt wird seitens des Fachbereichs Umwelt ausdrücklich begrüßt. Vergleichbare Projekte sind u. a. aus der Stadt Wolfenbüttel bekannt. Der pädagogische Wert ist zweifellos vorhanden. Bei Nutzung des Milleniumberges im Rahmen pädagogischer Konzepte besteht die Möglichkeit, die Bedeutung von Umweltschutz und Recycling direkt vor Ort zu lehren und zu veranschaulichen. Das Bewusstsein und die Verantwortung für die Umwelt kann in einem Outdoor-Klassenzimmer besser gefördert werden. Praktische Lernerfahrungen können durchgeführt werden. Bildungsprogramme könnten praxisorientierte Aktivitäten beinhalten, wie das Pflanzen von Bäumen, evtl. das Anlegen von Gärten oder das Beobachten von Tieren.

 

Das Schulwaldprojekt unterliegt der bauordnungsrechtlichen Verfahrensfreiheit. Eine nahegelegene Schule hat bereits konkretes Interesse bekundet, den Berg entsprechend nutzen zu wollen.

 

Weitere Freizeitnutzungen auf dem Milleniumberg werden, jeweils einzeln betrachtet, als privilegierte Vorhaben tendenziell positiv gesehen. Die Erweiterung der Freizeitangebote am Rande der Weststadt und des westlichen Ringgebietes ist grundsätzlich wünschenswert. Der Milleniumberg kann durch die auch ursprünglich vorgesehene Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit einen Nutzen bieten, der ihm bisher weitgehend fehlt. Spielplätze, Aussichtsplattform, Sommerrodelbahn, Wanderwege und andere Freizeiteinrichtungen können die Attraktivität des Milleniumberges erhöhen und den Bewohnern der Stadt Erholungsmöglichkeiten bieten. Hier können sowohl Familien als auch Schulen im Rahmen von Exkursionen profitieren.

 

Bei Maßnahmen am Milleniumberg müssen naturschutz- und andere umweltrechtliche Auflagen der jeweiligen Fachbehörden im Rahmen der Eingriffsregelung beachtet werden. Besucher der Anlagen können die vorhandenen Einstellplätze an der Milleniumhalle nutzen. Ein zusätzlicher Einstellplatzbedarf ist nicht zu erwarten.
 

Die Errichtung der FFPV-Anlagen ist ohne Erstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes nicht zulässig. Jedoch wäre die Ausstattung des Parkplatzes mit

PV-Anlagen zulässig.

 

2. Bauvoranfrage zur Nutzung der Parkplatzfläche westlich der Straße Im Ganderhals

Diese Bauvoranfrage wird derzeit noch geprüft. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet.

 

Der Stadtbezirksrat 310 erhält diese Mitteilung als Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Kenntnis.

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