Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-23817-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage SPD-Fraktion, Gruppe Bündnis 90/Grüne & BIBS im Stadtbezirksrat 111 vom 16.05.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Fahrradservicestationen sind mit speziellen Werkzeugen und einer Luftpumpe ausgestattet, so dass Reparaturen an Fahrrädern aber genauso an Rollstühlen und Kinderwagen möglich sind. Sie sind eine praktische Lösung, kleinere Reparaturen selbstständig unterwegs vornehmen zu nnen. Daher können sie einen weiteren Anreiz darstellen, das Fahrrad im Alltag häufiger zu nutzen.

 

Bisherige Erfahrungen mit Fahrradservicestationen in Braunschweig

Erfahrungen mit bereits im Stadtgebiet aufgestellten Servicestationen zeigen jedoch, dass diese wartungsintensiv sind. Beschädigungen durch Vandalismus sowie durch Diebstahl von Werkzeugen führen zu hohen Folgekosten.

 

Potenzielle Kosten

r den Erwerb der Säulen würden Kosten je nach Modell zwischen 1.500 € und 3.000 € entstehen. Hinzu kommen weitere Kosten für die Realisierung (Montage, ggf. Fundamentierung, ggf. Versiegeln des Arbeitsbereiches im Bereich der Säule). Neben den einmaligen Anschaffungskosten sind für den weiteren Betrieb kontinuierlich hrlich weitere Mittel für Ersatzbeschaffungen und Wartungen zu berücksichtigen.

 

Empfehlung

Als Standort eignen sich in der Regel solche, die an den strategischen Hauptrouten des Radverkehrs liegen und eine hohe Frequentierung durch den Radverkehr aufweisen. Potentielle Standorte sollten ferner beleuchtet sein und über einen befestigten Untergrund verfügen. Weiterhin ist ein Platzbedarf von ca. 2,0 m x 2,5 m sowie zum Schutz des Wurzelwerkes ein ausreichender Abstand zu angrenzenden Bäumen vorzusehen.


 

Für die Anschaffung von Fahrradservicestationen im Stadtbezirk 111 stehen aktuell keine Mittel zur Verfügung. Diese müssten vielmehr über den Stadtbezirk selbst bereitgestellt werden. Vor einer weiteren Ausplanung und Vorbereitung der Umsetzung durch die Verwaltung wäre auch die Sicherstellung der Unterhaltung beispielsweise durch Vereine, Ehrenamtliche etc. vom Stadtbezirksrat zu klären, da diese Leistungen aufgrund nicht vorhandener personeller und finanzieller Kapazitäten nicht durch die Verwaltung geleistet werden.

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