Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24035-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.07.2024 (24-24035) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Braunschweigs Straßen und Plätze stehen allen Menschen zur Verfügung. Der Gemeingebrauch im Sinne des Straßenrechts umfasst nicht nur die Fortbewegung. Vielmehr sind die innerstädtischen Straßen auch als allgemein zugängliche Foren der Kontaktaufnahme und der Kommunikation zu betrachten. Da das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit zulässig ist, gibt es keine Grundlage dafür, prinzipiell gegen Teilnehmende von „Trinkertreffs“ einzuschreiten – und schon gar nicht diese „fortzujagen“.

 

Zu Frage 1:

 

Ein Tätigwerden des Ordnungsamtes ist erforderlich, wenn es bei „Trinkertreffs“ zu Rechtsverstößen und Ordnungswidrigkeiten kommt. So ist - um ein Beispiel aus dem Westlichen Ringgebiet zu nennen - der Alkoholkonsum auf den historischen Friedhöfen verboten. Das Ordnungsamt und die Polizei können in diesen Fällen Platzverweise aussprechen und Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten einleiten.

 

Im Umgang mit den den Freitrinkern beschränkt sich die Stadtverwaltung dabei nicht auf ordnungsrechtliche Mittel, sondern verfolgt immer wieder auch sozialpolitische Ansätze. Insbesondere haben Streetworkerinnen und –worker in der Vergangenheit Kontakt aufgenommen und Beratung und Hilfe angeboten, die zu einem geringeren Alkoholkonsum führen sollten. Bei manchen Personengruppen stießen die Angebote auf positive Resonanz, vielfach aber auch nicht. Ohne Mitwirkung der Betroffenen funktioniert die Hilfe natürlich nicht. Dies muss man dann auch akzeptieren. 

 

Ein Konzept, das regelhaft und mit Erfolg auf alle „Trinkertreffs“ angewendet werden könnte, ist der Verwaltung nicht bekannt. Vielmehr ist die Situation jeweils im Einzelfall zu betrachten.

 

Zu Frage 2:

 

Bereits bei der Stadt-, Verkehrs- und Grünflächenplanung sind alle denkbaren Nutzungen des öffentlichen Raums zu berücksichtigen, auch die unerwünschten. Kommt es später zu Nutzungskonflikten, müssen Lösungsmöglichkeiten im Einzelfall entwickelt werden. Hierbei geht die Verwaltung bei „Trinkertreffs“ beschwerdeorientiert vor. Ordnungsstörungen werden im Sinne der Anwohnenden unterbunden, oft können Gespräche oder die Umgestaltung der Örtlichkeit Abhilfe schaffen (z.B. die Umgruppierung von Sitzmöglichkeiten). Je nach Betrachtungsweise werden manche „Trinkertreffs“ verdrängt, andere ziehen um oder weiter.

Nicht alle Teilnehmenden an „Trinkertreffs“ bedürfen der Unterstützung oder der Hilfe durch Sozialarbeit. Von denjenigen Personen, die tatsächlich hilfsbedürftig sind, möchten längst nicht alle diese Hilfe in Anspruch nehmen. Der Einsatz z.B. von Streetworkern ist daher nicht bei jedem „Trinkertreff“ sinnvoll.


 

Zu Frage 3:

 

Die Situation im Westlichen Ringgebiet unterscheidet sich nicht grundsätzlich von der Situation in anderen Stadtteilen. Solange es Menschen gibt, die sich regelmäßig mit anderen Menschen treffen möchten, um in der Öffentlichkeit Alkohol zu konsumieren, kann es zu „Trinkertreffs“ kommen. Ein diesbezügliches Konzept, das über den Einzelfall hinaus anwendbar wäre, ist nicht absehbar.


 

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