Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24099

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 03.09.2021 veröffentlichte die Verwaltung (Dezernat VIII / Fachbereich 67) die Mitteilung außerhalb von Sitzungen 21-16658 „Braunschweiger Spielplätze - Bewertung und Maßnahmen zur Verbesserung der Spiel- und Aufenthaltsqualität“. In den Strategischen Empfehlungen der genannten Mitteilung heißt es u. a.:

„Dabei ist es nicht erforderlich, die Spielflächenbedarfe allein über das Spielplatzangebot abzudecken. Vielmehr sollen auch andere Flächen für freies und unbestimmtes Spiel -z. B. Grünflächen, Wald, öffentlicher Straßenraum - zur Verfügung stehen. Damit kann eine quantitative Unterversorgung mit Spielflächen, z. B. in stark verdichteten Stadtteilen, durch die Gestaltung von geeigneten Flächen ausgeglichen werden.“

Am 10.08.2023 veröffentlichte die Verwaltung (ebenfalls Dezernat VIII / Fachbereich 67) zudem die Mitteilung 23-21770 „Sachstandsbericht zu Schulhoföffnungen als zusätzliches Spielangebot“. In dieser Mitteilung wird eingangs auf die Schulhofanalyse von 2019 verwiesen, in der ausdrücklich empfohlen wird, die Öffnung von Schulhöfen mit Spielangebot als Spielräume zu prüfen. Im Herbst 2022 wurde dazu eigens eine Projektgruppe gegründet, die sich aus unterschiedlichen Organisationseinheiten der Verwaltung zusammensetzt.

In einem ersten Schritt sollten von der Projektgruppe zunächst zwei Standorte für die Umsetzung ausgewählt werden, wobei die zukünftige Öffnung der Schulhöfe nicht gegen den Willen der jeweiligen Schulleitung erfolgen sollte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Projektgruppe zur Öffnung von Schulhöfen?

2. Welche der in der Mitteilung 23-21770 aufgeführten Grundschulen wären aus Sicht der Verwaltung für den geplanten Einstieg in die Öffnung von Schulhöfen besonders geeignet?

3. Welche Voraussetzungen müssten gegeben sein, damit die geplante und sinnvolle Öffnung von Schulhöfen zügig(er) umgesetzt werden kann?    

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