Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-24145
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Umsetzung "Niedersächsisches Windgesetz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 222
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Beantwortung
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20.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wer in der Nähe von Windenergieanlagen und Solaranlagen auf Freiflächen wohnt, soll davon in Niedersachsen künftig finanziell profitieren. Das entsprechende „Niedersächsische Windgesetz“ wurde im Landtag beschlossen. Bei der Beteiligung der Anwohner geht es um Windenergieanlagen, die erst noch errichtet werden sollen. Die Vorhabenträger werden verpflichtet, den Anwohnern in einem Umkreis von 2,5 Kilometern ein entsprechendes Angebot zu machen. Im Schnitt sollen die Bürger mit 0,1 Cent je eingespeister Kilowattstunde berücksichtigt werden. Die Akzeptanzabgabe für die Kommunen soll 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde betragen. Laut Ministerium sind das rund 30.000 Euro pro Jahr für jedes neue Windrad.
Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sieht die Umsetzung für unseren Stadtbezirk aus?
2. Wie will die Kommune die 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde ihren Bürgern zugutekommen lassen?
3. Wer prüft, ob die Akzeptanzabgabe überhaupt den Bürgern zukommt (Gibt es eine Transparenz?)?
gez.
Julia Kark
stellv. Bezirksbürgermeisterin
