Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22929-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 322 vom 30.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob an Ampelkreuzungen im Stadtbezirk 322 die Voraussetzungen für einen „Grünpfeil für den Radverkehr“ gem. § 37 StVO und VwW-StVO vorliegen und ggf. eine entsprechende Beschilderung (Zeichen 721) vorzuschlagen und dem Stadtbezirksrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Es wurden die Lichtsignalanlagen im Gebiet des Stadtbezirkes 322 durch die Verwaltung - auf die Voraussetzung für ein VZ 721 “Grünpfeil für den Radverkehr“ auf der Grundlage des § 37 StVO sowie der dazugehörigen VwV-StVO geprüft.

 

Insgesamt wurden 19 Lichtsignalanlagen betrachtet, wovon 16 nicht für das VZ 721 geeignet sind. Die wesentlichen Ausschlusskriterien sind die Schulwegesicherung, ein hoher Schwerlastverkehrsanteil, sowie das gesicherte Linksabbiegen aus gegenläufiger Richtung. Die Verwaltung sieht aufgrund eines angrenzenden Schulweges in Verbindung mit einem hohen Schwerlastverkehrsanteil insbesondere aus Sicherheitsgründen davon ab, an der Lichtsignalanlage (Hansestraße/Adam-Opel-Straße) ein VZ 721 anzuordnen.

 

Da eine Entscheidung aufgrund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (§ 85 Abs. 1 Nr. 3) durch den Stadtbezirksrat nicht möglich ist, wird die Verwaltung im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises direkt tätig und wird an den Lichtsignalanlagen Hansestraße/Carl-Giesecke-Straße und Gifhorner Straße/Lincolnstraße ein VZ 721 anbringen. Die Anordnung und Montage wird in diesem Jahr erfolgen. 

 

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Anlagen

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