Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-24166

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf Nachfrage zum aktuellen Sachstand des Verfahrens berichtet die Verwaltung wie folgt:

 

Gegen die Ablehnung des Befreiungsantrages des Grundstückseigentümers, den Zaun in seiner derzeitigen Gestaltung zu belassen, hat der Betroffene nach Zurückweisung seines Widerspruchs Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eingelegt.

 

Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Da Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht zurzeit regelmäßig mindestens zwei bis drei Jahre dauern, wurde zusätzlich der Rückbau der Zaunanlage per bauaufsichtlicher Anordnung verfügt. Es ist zu erwarten, dass auch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden, die dann aber in einer gemeinsamen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht gebündelt werden dürften. Dennoch ist mit einem Verfahrensabschluss und damit einer durchsetzbaren Rückbauanordnung vermutlich nicht vor Ende nächsten Jahres zu rechnen. Beschleunigungsmöglichkeiten hat die Stadtverwaltung diesbezüglich leider nicht.

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