Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 24-23323-01
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellen von zwei Papierkörben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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22.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung kann Folgendes mitteilen:
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit „Hundetoilette“ eine Station mit Hundekotbeuteln gemeint ist. Grundsätzlich sind Hundehalterinnen und -halter für die Aufnahme und die sachgerechte Entsorgung der Hinterlassenschaften des Hundes verpflichtet. Um dieser Verpflichtung bereits ab der Haustür nachkommen zu können, ist eine eigene Bevorratung mit Hundekottüten nicht nur sinnvoll, sondern auch zwingend erforderlich. Mittlerweile ist der Erwerb von Hundekottüten durch den örtlichen Einzelhandel einfach möglich. Die im Stadtgebiet Braunschweigs installierten Hundestationen sollen diese Pflichtaufgabe lediglich unterstützen. Das weitere Aufstellen von Hundestationen ist daher nicht vorgesehen. Erfahrungsgemäß bewirken zusätzliche Hundestationen nicht, dass Hundekot häufiger aufgenommen wird.
Die Betreuung der Hundestationen mit wöchentlicher Befüllung mit Hundekotbeuteln und Leerung der Abfallbehälter setzt zudem das Vorhandensein ausreichender personeller und maschineller Ressourcen voraus. Reicht die Leerungsfrequenz bei größeren Müllmengen nicht aus, muss zusätzliche Arbeitszeit für weitere Leerungen veranschlagt werden. Diese Ressourcen sind aktuell erschöpft, so dass keine weiteren Hundestationen aufgestellt werden können.
Die Abfallbehälterdichte an Bänken, Wegen oder anderen Bereichen der städtischen Grün- und Parkanlagen wird nach der regelmäßig auftretenden Abfallmenge bemessen. Treten temporär erhöhte Abfallmengen auf, werden diese in der Regel durch häufigere Leerungsintervalle beseitigt. Werden jährlich höhere Abfallmengen registriert, wird die Notwendigkeit eines zusätzlichen Abfallbehälters geprüft. Die Prüfung berücksichtigt ebenso die maschinellen und personellen Ressourcen, die für die zusätzlichen Leistungen erforderlich sind. Da diese Ressourcen begrenzt sind und nicht beliebig erhöht werden können, ist eine Bereitstellung zusätzlicher Abfallbehälter nicht immer möglich. Für den in der Anfrage genannten Bereich liegen der Verwaltung keine Beschwerden über eine Vermüllung des Areals vor, so dass verwaltungsseitig keine Veranlassung für die Aufstellung weiterer Abfallbehälter besteht.
