Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-23856-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort der Verwaltung: Spiel und Freizeitflächen, Spielplatzunterversorgung/Stadtbezirk Nordstadt-Schunteraue
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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22.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu Fragen aus dem Protokoll der Sitzung des Stadtbezirksrates 330 am 13.06.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Mittlerweile werden in Bebauungsplanverfahren konkrete Flächen für Spiel- und Freizeitflächen benannt. Dadurch wird auch die derzeitige Unterversorgung schrittweise abgebaut. Die neuen Spielflächen im Nordpark (Drachenspielplatz und großer Jugendplatz am Luftschifferweg) sind ein Beispiel dafür; ebenso der neue Kinderspielplatz am Warnekamp nahe beim Rewe Markt und zwei neue Kinderspielflächen am Nordanger.
Zur Zielerreichung werden neben der Möglichkeit von Festsetzungen in B-Plänen und entsprechenden Regelungen in städtebaulichen Verträgen (vgl. Antwort zu 2) auch andere Wege beschritten. Für den Stadtbezirk 330 wurde beispielsweise im Frühjahr 2024 Kontakt zur TU Braunschweig aufgenommen, um Spielplatzmöglichkeiten im Bereich der Beethovenstraße zu untersuchen. Im konkreten Fall kam es leider zu keiner Einigung, weil Belange wie ruhige Prüfungsräume und eigene Interessen der Flächennutzung entgegenstanden.
Der Vollständigkeit halber wird darauf verwiesen, dass bei Über- und Neuplanungen von allen städtischen Freiräumen neben den Aspekten Entsiegelung, Begrünung etc. regelmäßig auch überprüft wird, ob die Integration von Spielangeboten für Kinder möglich ist (z.B. am RINGGLEIS, bei Pocket-Parks).
Zu Frage 2:
Im Stadtbezirk 330 sind folgende Spiel-Freizeitflächen geplant:
2a) Im Zuge des Bebauungsplanes HA 113 (Wohngebiet Mittelweg-Südwest) ist südlich des Tuchmacherringes ein Kinderspielplatz in einer Größe von 500 m² geplant. Nördlich des Pantherringes wird eine ca. 7.500 m² große öffentliche Grünfläche einschließlich Ringgleis hergestellt.
2b) Im Geltungsbereich des B-Planes „Jütenring“ (HA 137) entsteht eine ca. 600 m² große öffentliche Grünfläche. Gemäß städtebaulichen Vertrag zum B-Plan „Jütenring“ verpflichtet sich die Nibelungen-Wohnbau (NiWo) zudem, nördlich der Wodanstraße einen Kinderspielplatz in einer Größe von ca. 730 m² herzustellen.
2c) Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Taubenstraße“ (HA135) sind weitere öffentlichen Grünflächen Nr. 3 und 4 im Umfang von ca. 4.600 m² geplant. Zur Umsetzung hat sich die NiWo verpflichtet, ein Fertigstellungstermin kann derzeit nicht angegeben werden.
2d) Auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrags sind in einer Entfernung von max. 1.000 m zum Bebauungs-Plangebiet HA 130 (Langer Kamp) ein Kinderspielplatz sowie ein Jugendspielplatz geplant. Die Realisierung muss vertragsbedingt in 2026 erfolgen. Der Jugendplatz in einer Größe von ca. 675 m² soll im Bereich des neu gestalteten Gliesmaroder Bahnhofs - direkt angrenzend an den Stadtbezirk 330 - hergestellt werden. Die Klärung der Standortfrage für den Kinderspielplatz ist derzeit in Bearbeitung.
Zu Frage 3:
Die durchgeführten Beteiligungsaktionen im Stadtbezirk 330 seit der Veröffentlichung der Spielraumanalyse sind nachfolgend aufgeführt:
Projekt | Vorgang | Termin d. Durchführung Beteiligungsaktion |
Kinderspielplatz Ludwigstraße | Sanierung | 18.03.2022 |
Kinderspielplatz Krimhildstraße | Sanierung | 26.09.2022 |
Kinderspielplatz Drasewitztwete | Sanierung | 27.09.2022 |
Kinderspielplatz Im Bastholz | Sanierung | 28.09.2022 |
Jugendplatz Nordpark | Neubau | 04.06.2019 |
