Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Im Stadtquartier „rdliches Ringgebiet“ werden folgende Anpassungen von Straßennamen beschlossen:

 

  1. Das parallel zum Blanchardplatz verlaufende Teilstück des Nordangers wird in Blanchardplatz umbenannt.

 

  1. Für den Geh- und Radweg zwischen dem Blanchardplatz und dem Jütenring wird der Straßenname Langobardenstraße eingezogen. Der Abschnitt bleibt unbenannt.

 

  1. Zwischen Gotenweg und der Ecke Jütenring/Geh-und Radweg wird die Langobardenstraße in Jütenring umbenannt.

 

  1. Am nördlichen Ende des Luftschifferweges wird das Teilstück über die Anliegerfläche bis zum Ringgleis eingezogen. Der Luftschifferweg wird bis zur Ballonwiese verlängert.

 

Die Straßenbenennungen werden erst im Zuge der jeweiligen Erschließungsarbeiten mit Aufstellung des Straßenbezeichnungsschildes wirksam.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKomVG.

 

Begründung:

Im Jahr 2015 wurden auf Grundlage der seinerzeit vorliegenden Rahmenplanung sowie des Bebauungsplans HA 135 Taubenstraße für das derzeitig neue Stadtquartier „rdliches Ringgebiet“ alle zum damaligen Zeitpunkt geplanten Straßen, Wege und Plätze benannt. In den Folgejahren hat es in den Bauabschnitten Anpassungen und Weiterentwicklungen der Straßenstrukturen und städtebaulichen Planungen mit vereinzelten Auswirkungen auf das ursprüngliche Benennungskonzept gegeben. Für eine weiterhin eindeutige und klare Orientierung im Quartier werden mit dieser Vorlage an vier Stellen kleinere Korrekturen der Straßennamen vorgeschlagen. Die tatsächliche Entwicklung der Straßen- und Wegeverläufe wird nachvollzogen und die Benennung im Sinne einer eindeutigen Orientierung entsprechend angepasst.

 

Die in Braunschweig regelmäßig angewendeten „Grundsätze zur Neu- und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen“ enthalten in abschließender Aufzählung zwei Voraussetzungen für eine (Teil-)Umbenennung: aufgetretene Orientierungsschwierigkeiten oder der bisherige Name wird als anstößig/unzumutbar empfunden. Die vorgeschlagenen Korrekturen der Straßennamen sind zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich, weil Unklarheiten beseitigt und die Sicherstellung einer schnellen und einwandfreien Orientierung für Notfalleinsätze gewährleistet werden. Die Voraussetzungen für die Teilumbenennungen sind somit erfüllt. Anwohner sind von den Straßen(teil)(um)benennungen nicht betroffen.

 

Zu 1.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Benennungskonzeptes war die spätere Bebauung im Umfeld des Blanchardplatzes noch nicht im Detail bekannt. In Anpassung an die nunmehr tatsächlich vorgesehenen Hochbauprojekte und zur Auflösung der Kleinräumigkeit in der Benennung erfolgt eine Erweiterung der Platzfläche des Blanchardplatzes bis an die Grundstücksgrenze der westlich anliegenden künftigen Bebauung.

 

Zu 2. und 3.

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 11. Juni 2024 (Drucksache 24-23802-01) den Bebauungsplan „tenring“, HA 137 beschlossen, der die planerischen Voraussetzungen für den dritten Bauabschnitt des Nördlichen Ringgebiets festsetzt. Das Wohngebiet wird ausgehend von der Wodanstraße über die Langobardenstraße erschlossen, die ab dem Gotenweg in eine innere Ringerschließung ndet. Im Interesse einer schnellen und einfachen Orientierung ist es sinnvoll, die gesamte Ringstraße als Jütenring zu benennen. Die Wegeverbindung vom Jütenring bis zum Blanchardplatz wird als Geh- und Radweg geführt und bleibt unbenannt. Im Bereich des bereits benannten Ringabschnittes des Jütenrings erfolgt eine lediglich geometrische Anpassung an unwesentliche Planungsverschiebungen. Die Darstellung ist nachrichtlich.

 

Zu 4.

Der Ausbau des Luftschifferweges, bei dem es sich ursprünglich um den südlichen Abschnitt der Spargelstraße südlich der Bahntrasse handelt, ist in Abweichung zum seinerzeitigen Konzept erfolgt. Er mündet nunmehr in die Ballonwiese. Die Teileinziehung eines kurzen Abschnitts am nördlichen Ende des Luftschifferweges auf dem Privatgrundstück und dessen Verlängerung entsprechend des Ausbaus bis zur Ballonwiese vollzieht diese topografische Veränderung nach und passt den Straßennamen an den tatsächlichen Verlauf des Weges an.

 

Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Beseitigung von Orientierungsschwierigkeiten (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Korrekturen der Straßenbenennungen unterstützen die Einhaltung dieser Ziele.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise