Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 24-24180

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Verwaltung wird gebeten, die Rückstellung für den Neubau des Jugendzentrums B58 zurückzunehmen, den ursprünglich im Investitionsprogramm vorgesehenen Zeitplan weiter zu verfolgen und die Baumaßnahme nicht weiter zu verschieben.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Trotz bisheriger Planungen, die einen Baubeginn ab 2023/2024 vorsahen, sind die für den Neubau veranschlagten Mittel nicht mehr Bestandteil der mittelfristigen Haushaltsplanung, sondern werden im Restbedarf ab 2030 veranschlagt. Mit einem Baubeginn wäre also nicht vor 2030 zu rechnen. Begründet wird die Entscheidung bisher nur mit der Notiz Verschiebung der Maßnahme aufgrund aktueller Prioritätensetzung“.  Trotz vieler Hilferufe müssten Verein und Betreiber des Jugendzentrums also weiter auf eine dringend benötigte, modernisierte und barrierefreie Einrichtung warten.
 

Bereits im Rahmen der letzten Haushaltsberatungen hatte unser Stadtbezirksrat fraktionsübergreifend beantragt, die geplante Rückstellung für den Neubau des Jugendzentrums B 58 zurückzunehmen und den ursprünglich im Investitionsprogramm vorgesehenen Zeitplan (im IP 2022 beschlossener Baubeginn 2023) weiterzuverfolgen. Die Verwaltung hatte daraufhin ihren Ansatz geändert und den Neubau des Jugendzentrums B58 auf einen Realisierungszeitraum ab 2023/2024 angepasst.

Trotz mehrfacher Nachfragen von Rat und Stadtbezirksrat war die Verwaltung bisher nicht in der Lage, einen konkreten Zeitplan für den Neubau zu nennen. Begründet wurde dies damit, dass noch viele notwendige Schritte ausstehen würden, weshalb es keinen konkreten Zeitplan für den Neubau geben könne und ein Baubeginn vor 2025 unrealistisch sei. Auch eine Beschleunigung des Baubeginns sei nicht möglich. Die Verwaltung betonte jedoch, dass von einer Verzögerung nicht gesprochen werden könne.

Das völlige Verschwinden des Projektes aus den Planungen der nächsten Jahre steht jedoch im völligen Widerspruch zu den Zusicherungen gegenüber unserem Stadtbezirksrat, den Ratsmitgliedern, den Betreibern des Jugendzentrums und den Jugendlichen Braunschweigs, dass zeitnah gehandelt wird und es keine Verzögerung gäbe. Eine Verschiebung der Baumaßnahme über den Planungszeitraum 2030 hinaus ist nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.

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