Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-24183

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die neue Maßnahme der Braunschweiger Verkehrsgesellschaft ist ein massiver Rückschritt für die Barrierefreiheit von Rollinutzern. Es darf nur noch eine Rollstuhlfahrerin/ ein Rollstuhlfahrer in einer Tram mitgenommen werden, so dass kein weiterer Rollstuhlnutzer zusteigen kann. Es ist somit nicht garantiert, einen Termin zeitlich wahrnehmen zu können, wenn man zeitnah mit der Straßenbahn fahren muss.

 

Es stellt ein gravierendes Problem dar, da von Montag bis Freitag die Tram 1 um 0:06 Uhr vom Bahnhof aus über den Heidberg nach Stöckheim fährt. Problematisch wird die Situation, wenn die Bahn schon mit einem Rollstuhl besetzt ist. Die folgende Bahn fährt von dort aus erst nach 4 Uhr ab.

 

Die BSVG geht mit dieser Auflage in der Barrierefreiheit einen massiven Schritt zurück.

Diese Benachteiligung gehört zum Ableismus und somit eine Form der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, die einen Rollstuhl nutzen müssen.

 

Deshalb fragen wir an:

 

1. Auf welchen Hintergründen basiert diese Auflage?

 

2. Wie kommt eine Rollstuhlnutzerin, ein Rollstuhlnutzer oder sogar ein rollstuhlnutzendes

    rchen bei einer besetzten und letzten Bahn in der Nacht vom Zentrum oder Bahnhof in

    den Bezirk Braunschweig-Süd?

 

gez.

Daniela Fischer

 

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