Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23512-02-01
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsvorlage: Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung für Kindertagespflegepersonen Projekt "Kindertagespflege 2.0 - Förderung von Bildung und Digitalisierung in Kindertagespflege" -Änderungsantrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.08.2024
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Beschlussvorschlag
1. In Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 19.09.2023 (DS 23-21516-01) wird zunächst pauschal für das Jahr 2024 eine einmalige Sachkostenzahlung für Braunschweiger Kindertagespflegepersonen (KTPP) geleistet. Diese Zahlung gilt als Überbrückung nur für 2024 und erfordert keinen zusätzlichen Verwendungsnachweis über die Verwendung der Mittel.
Die Höhe der Förderung ergibt sich aus den dazu zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 464.700 Euro.
Grundsätzliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Förderung ist, dass es sich um eine Braunschweiger Kindertagespflegeperson handelt, die am 01.10.2024 mindestens ein Braunschweiger Kind betreut.
Der Gesamtbetrag wird wie folgt verteilt:
a) 50 % des Betrages als Sockelbetrag pro KTPP,
b) 25 % des Betrages pro betreutem Kind zum Stichtag 01.03.2024 und
c) 25 % des Betrages pro durchschnittlicher Betreuungsstunde zum Stichtag 01.03.2024
und anteilig je KTPP ausgezahlt.
2. Eine Entscheidung über eine generelle Anhebung der Basisentgelte und der Sachkostenpauschale im Sinne des Ratsbeschlusses erfolgt im Zuge der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2025/2026.
3. Die vom Rat beschlossene Regelung zu den betreuungsfreien Zeiten/Ausfallzeiten wird in einer eigenständigen Beschlussvorlage in die allgemeinen Vertragsbestimmungen aufgenommen und zeitnah umgesetzt.
