Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24128

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Gemäß § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) wird Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik für die Dauer von weiteren fünf Jahren vom 1. Dezember 2024 bis 30. November 2029 zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege bestellt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusszuständigkeit

 

Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Natur­schutzgesetz (NNatSchG) um eine Angelegenheit, über die nicht der Rat oder die Stadt­bezirksräte zu beschließen haben und für die nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

2. Begründung

 

Gemäß § 34 Abs. 1 NNatSchG kann die Naturschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren Beauftragte für Natur- und Landschaftspflege bestellen. Sie müssen die erforderliche Sachkunde besitzen.

 

Die Beauftragten für Natur- und Landschaftspflege sind ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Sie beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind dabei an fachliche Weisungen nicht gebunden.

 

Der bislang in Ausführung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 10. September 2019 in dieser Funktion tätige Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik wurde vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2024 bestellt, sodass nunmehr eine Neu­bestellung erforderlich wird. Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik übt dieses Ehrenamt bereits seit 2010 aus und erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen.

 

Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt für weitere fünf Jahre auszuüben. Er war bis zum Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit (1. August 2010) bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde als Diplom Biologe beschäftigt. Sein Aufgabengebiet umfasste u. a. die Aufstellung von Konzepten und Entwicklung von Leitlinien zum Artenschutz, Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungskonzepten im Rahmen des angewandten Biotopschutzes, Koordination und Umsetzung spezieller Artenschutz­programme und Maßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Arten- und Biotopschutz. Hierbei ist hervorzuheben, dass er das Projekt „Natur erleben in Riddagshausen“ ins Leben gerufen und sämtliche Phasen bis hin zur Eröffnung begleitet hat.

 

Ehrenamtlich engagiert er sich sehr intensiv seit mehreren Jahren beim anerkannten Naturschutzverein „Förderkreis Umwelt und Naturschutz Hondelage e. V. (FUN)“. Hier ist er für die Öffentlichkeitsarbeit, Leitung einer Schul AG, wissenschaftliche Begleitunter­suchungen, Koordination des Amphibienschutzes, Landschaftsentwicklung, Entwicklung + Erhalt von Grünland, Leitung der Biodiversitätskampagne und als Artenschutzreferent zuständig.

 

Die Bestellung stellt sicher, dass die Stadt auf die umfassenden Erfahrungen und Kenntnisse von Herrn Dr. Hoppe-Dominik insbesondere im Bereich des Tierartenschutzes und hin­sichtlich des Naturschutzgebietes Riddagshausen zurückgreifen kann.

 

Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Auf­wandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) erhalten die Naturschutzbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 103,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dr. Bernd Hoppe-Dominik zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu bestellen.
 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise