Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24128
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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29.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusszuständigkeit
Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) um eine Angelegenheit, über die nicht der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben und für die nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
2. Begründung
Gemäß § 34 Abs. 1 NNatSchG kann die Naturschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren Beauftragte für Natur- und Landschaftspflege bestellen. Sie müssen die erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Beauftragten für Natur- und Landschaftspflege sind ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Sie beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind dabei an fachliche Weisungen nicht gebunden.
Der bislang in Ausführung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 10. September 2019 in dieser Funktion tätige Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik wurde vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2024 bestellt, sodass nunmehr eine Neubestellung erforderlich wird. Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik übt dieses Ehrenamt bereits seit 2010 aus und erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen.
Herr Dr. Bernd Hoppe-Dominik hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt für weitere fünf Jahre auszuüben. Er war bis zum Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit (1. August 2010) bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde als Diplom Biologe beschäftigt. Sein Aufgabengebiet umfasste u. a. die Aufstellung von Konzepten und Entwicklung von Leitlinien zum Artenschutz, Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungskonzepten im Rahmen des angewandten Biotopschutzes, Koordination und Umsetzung spezieller Artenschutzprogramme und Maßnahmen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Arten- und Biotopschutz. Hierbei ist hervorzuheben, dass er das Projekt „Natur erleben in Riddagshausen“ ins Leben gerufen und sämtliche Phasen bis hin zur Eröffnung begleitet hat.
Ehrenamtlich engagiert er sich sehr intensiv seit mehreren Jahren beim anerkannten Naturschutzverein „Förderkreis Umwelt und Naturschutz Hondelage e. V. (FUN)“. Hier ist er für die Öffentlichkeitsarbeit, Leitung einer Schul AG, wissenschaftliche Begleituntersuchungen, Koordination des Amphibienschutzes, Landschaftsentwicklung, Entwicklung + Erhalt von Grünland, Leitung der Biodiversitätskampagne und als Artenschutzreferent zuständig.
Die Bestellung stellt sicher, dass die Stadt auf die umfassenden Erfahrungen und Kenntnisse von Herrn Dr. Hoppe-Dominik insbesondere im Bereich des Tierartenschutzes und hinsichtlich des Naturschutzgebietes Riddagshausen zurückgreifen kann.
Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) erhalten die Naturschutzbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 103,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dr. Bernd Hoppe-Dominik zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu bestellen.
