Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-24125
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 67 Fachbereich Stadtgrün; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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29.08.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Beschlusszuständigkeit
Die formelle Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Bestellung eines Naturschutzbeauftragten nach § 34 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) um eine Angelegenheit, über die nicht der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben und für die nicht der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
2. Begründung
Gemäß § 34 Abs. 1 NNatSchG kann die Naturschutzbehörde für die Dauer von fünf Jahren Beauftragte für Natur- und Landschaftspflege bestellen. Sie müssen die erforderliche Sachkunde besitzen.
Die Beauftragten für Natur- und Landschaftspflege sind ehrenamtlich für die Stadt Braunschweig tätig. Sie beraten und unterstützen die Naturschutzbehörde in allen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege; sie fördern das allgemeine Verständnis für diese Aufgaben und sind dabei an fachliche Weisungen nicht gebunden.
Der bislang in Ausführung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 10. September 2019 in dieser Funktion tätige Herr Klaus Hermann wurde vom 1. Dezember 2019 bis zum 30. November 2024 bestellt, sodass nunmehr eine Neubestellung erforderlich wird. Herr Hermann übt dieses Ehrenamt bereits seit 2014 aus und erfüllt die vorgenannten Voraussetzungen.
Herr Hermann hat seine Bereitschaft erklärt, dieses Ehrenamt für weitere fünf Jahre auszuüben. Er war Sachbearbeiter von Naturschutz- und Landschaftspflegebelangen in der Flurbereinigung und Dorferneuerung im Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig.
Er engagiert sich seit mehreren Jahren in der Arbeitsgruppe Natur und Landschaft in der Braunschweigischen Landschaft e. V. sowie in der Fachgruppe Natur- und Umweltschutz des Niedersächsischen Heimatbundes.
Weiterhin ist er Vorstandsmitglied im Braunschweigischen Landesverein Geschichte - Heimat - Natur sowie Pro Natur Braunschweig Südwest e. V. und Vereinsmitglied im Bundesverband Naturschutz (Bonn), Bund für Umwelt und Naturschutz, Förderverein Naturschutzgebiet Riddagshausen, Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage sowie in der Peiner Biologische Arbeitsgemeinschaft.
Gemäß § 9 Abs. 8 der Satzung über den Ersatz von Verdienstausfall, Auslagen, Aufwandsentschädigung, Fahr- und Reisekosten (Entschädigungssatzung) erhalten die Naturschutzbeauftragten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 103,00 €. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hermann zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege für die Dauer von weiteren fünf Jahren zu bestellen.
