Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22840-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrats 310 vom 23.01.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Wir bitten die Verwaltung an den folgenden Kreuzungen das VZ 721 (Grünpfeil für den Radverkehr) einzuführen:

- Fabrikstraße/Frankfurter Straße

- Broitzemer Straße/Altstadtring

- Madamenweg/Altstadtring

- Tuckermannstraße/Sackring - Görgesstraße/Sackring

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aus den Verwaltungsvorschriften der StVO geht hervor, wann eine Anbringung eines VZ 721 in Betracht kommt. Ebenso lässt sich der StVO entnehmen, wann dies nicht möglich ist. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung des VZ 721 sind zum einen der aus Gegenrichtung kommende gesicherte Linksabbieger und zum anderen der Verlauf eines gesicherten Schulwegs über die Kreuzung. Bei dem Aspket der Schulwegsicherung wird zwischen zwei Fällen unterschieden. Sollte der Radweg einen querenden Schulweg kreuzen, ist die Anbringung des VZ 721 nicht möglich. Kreuzt der Radweg einen paralelllaufenden Schulweg, kann im Zuge einer Anpassung der Signalschaltung das VZ 721 angebracht werden. Nach ausführlicher Prüfung aller aufgelisteten Knotenpunkte kommt die Verwaltung zu folgendem Ergebnis:

 

  • Fabrikstraße/Frankfurter Straße:

Die Anbringung des VZ 721 ist hier an allen vier Knotenarmen möglich.

 

  • Broitzemer Straße/Altstadtring:

Die Anbringung des VZ 721 ist an dieser Kreuzung für die Fahrbeziehung aus Süden vom Cyriaksring kommend in Richtung Broitzemer Straße fahrend möglich.

 

  • Madamenweg/Altstadtring:

Die Anbringung des VZ 721 ist an keinem Knotenpunktarm möglich. Sowohl auf der Westseite als auch auf der Ostseite des Altstadtrings befindet sich ein gesicherter Schulweg, der jeweils von Radfahrern auf dem Madamenweg gekreuzt wird. Auf der Ostseite steht der Grünpfeil für den aus dem Süden kommenden Radfahrer in Konflikt mit dem gesicherten Linksabbieger aus nördlicher Richtung. Auf der Westseite ist aufgrund kritischer Platzverhältnisse eine Anbringung des VZ 721 nicht möglich. Wartende Radfahrer können nicht überholt werden, was dazu führen würde, dass die Radfahrer zum Rechtsabbiegen auf den Fußweg ausweichen würden und somit Fußgänger gefährden würden.

 

  • Tuckermannstraße/Sackring:

Auf der westlichen Seite (Maienstraße/Sackring) ist die Anbringung des VZ 721 in beiden Richtungen möglich. Auf der östlichen Seite ist aufgrund des gesicherten Schulwegs die Anordnung nicht möglich. Der Weg zur Bushaltestelle ist zusätzlich von vielen Senioren aufgrund der dort ansässigen Seniorenresidenz stark frequentiert, weshalb die Anbringung des VZ 721 dort auch nicht sinnvoll ist.

 

  • Görgesstraße/Sackring:

An dieser Kreuzung ist die Anbringung des VZ 721 an drei von vier Knotenarmen möglich. Lediglich aus der Kälberwiese kommend in Richtung Süden fahrend wird kein Verkehrszeichen angebracht, da Radfahrende an dieser Stelle einen querenden gesicherten Schulweg kreuzen müssten.

 

Die Umsetzung der möglichen Schilder wird noch in diesem Jahr erfolgen.  

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