Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-24112-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion, Gruppe B90 - Grüne / BIBS im Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode vom 02.08.2024 (DS 24-24112) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Bei der Schafbade handelt es sich nicht um ein Naturschutzgebiet, sondern um ein gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 24 Niedersächsischem Naturschutzgesetz. In dem seit 05.06.1998 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Volkmarode Nord“, VO 40, ist die Schafbade als Wasserfläche (See) festgesetzt; die umliegenden Flächen einschließlich der Flachsrotten als öffentliche und private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage sowie darüberhinaus als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans wurde die Erhaltung des Biotops festgesetzt. Darüber hinaus wurden für Beeinträchtigungen durch das Baugebiet SO 1 (Rollermarkt) als Ausgleichs- und Ersatzmaßahmen die Neuanlage eines mind. 270 m² großen wechselfeuchten bis nassen Standorts zur Staudensaum-, Ried und Röhrichtentwicklung sowie die Erweiterung des damaligen Feuchtbiotops um 200 m² festgesetzt.

 

Bei einer Überplanung bzw. bei Weiterführung des derzeit ruhenden Bebauungsplanverfahrens „Volkmarode-Nordost“, VO 45, wird das geschützte Biotop im Rahmen der zukünftigen Planungen ebenso berücksichtigt und geschützt werden, um dessen Erhalt zu sichern.
 

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