Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-24103-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Mobile Toilette auf dem Gehweg an der Lindenallee in Schapen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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15.08.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 01.08.2024 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Die Aufstellung einer mobilen Toilette im öffentlichen Verkehrsraum stellt, ggf. auch über einen längeren Zeitraum hinweg, eine Sondernutzung dar. Diese ist grds. dann zulässig, wenn die straßenrechtlichen Belange eingehalten werden.
Zu 2.: Die Aufstellung der Toilette wurde von hier nicht genehmigt. Ein entsprechender Antrag liegt der Verwaltung nicht vor.
Zu 3.: Bei Antragsstellung wird die Aufstellung auf privater Fläche vorrangig überprüft. Steht nicht genügend Privatfläche zur Verfügung oder ist eine Säuberung sowie Entleerung durch den Aufsteller auf der privaten Fläche nicht möglich, kann auf den öffentlichen Verkehrsraum ausgewichen werden.
Die Verwaltung hat bereits mit dem Verursacher Kontakt aufgenommen. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf ihre Genehmigungsfähigkeit hin überprüft und in Abhängigkeit dieser Prüfung werden die weiteren Schritte eingeleitet.
