Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-23477-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrats 211 vom 18.04.2024 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten, die Gefährdungssituation für Fußgänger an der AS Melverode zu bewerten und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, den Fußgängerverkehr über den ehemaligen, zurückgebauten Weg vom HEH zum Audizentrum zu verhindern.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Im Zuge des Neubaus der Brücke an der AS Melverode wurde ein Gehweg, der eine Verbindung vom Bereich Herzogin Elisabeth Hospital (HEH) zum Audi Zentrum darstellte und für den die Autobahnabfahrt gekreuzt werden musste, aus Sicherheitsgründen zurückgebaut, da eine der Autobahn zugehörige Fläche nicht betreten werden darf und entsprechend eine solche Nutzung auch nicht durch bauliche Maßnahmen befördert werden darf.

 

Dennoch wird diese frühere Wegeverbindung noch immer von Passantinnen und Passanten genutzt und ein „Trampelpfad" ist entstanden.

 

Die Verwaltung hat auf Grundlage des o.a. Beschlusses (Anregung) die Vorhabenträgerin, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Wolfenbüttel, um Stellungnahme gebeten.

 

Diese teilte der Verwaltung mit, dass die Gefährdungssituation an der AS Melverode jüngst im Rahmen eines Sicherheitsaudits im Auftrag der NLStBV bewertet wurde. Danach wurden seit Inbetriebnahme der Brücke im Juni 2023 keine sicherheitsrelevanten Vorkommnisse (Unfälle) registriert.

 

Im Bereich der Abfahrt Melverode (von der B4 in Richtung Kreisverkehr / HEH) ist die Herstellung eines Fahrzeug-Rückhaltesystems („Leitplanke“) vorgesehen, die eine Querung der Abfahrt deutlich erschweren wird.

 

Als ergänzende Maßnahme wird die Verwaltung Hinweisschilder im Bereich des HEH und gegenüber des Audi Zentrum aufstellen, die explizit darauf hinweisen, dass der Durchgang nicht gestattet ist und auf die Gefahren einer verbotswidrigen Querung aufmerksam machen.

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