Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-24223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den genannten Vereinen werden folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 13.485,50 € gewährt:

 

1. Naturschutzbund Braunschweig Bezirksgruppe Braunschweig e.V. bis zu 7.000 €

(Anlage und Betrieb eines Luderplatzes zur Ablage von Beute für Greifvögel)

2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V.     bis zu 6.485,50 € (Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für den Hainbuchenschneitelwald)  

 

Der Antrag 3 (Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. – Bildungsstelle für 2025 und 2026) wird abgelehnt.“
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Umwelt- und Grünflächenausschusses ergibt sich aus § 76 (3)

Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Ziff. 6 Buchstabe d der Hauptsatzung der Stadt

Braunschweig. Danach ist der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung

unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen zuständig.

 

Hiervon ausgenommen sind gemäß Buchstabe f) der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs.

1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ die

Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu 5.000 € sowie die Bewilligung von

unentgeltlichen Zuwendungen in Höhe der im Vorbericht zum Haushaltsplan bzw. in den

Erläuterungen zu den Teilhaushalten genannten Beträge an die entsprechenden

Institutionen.

 

Sachverhalt:


Die Stadt Braunschweig kann gemäß der „Förderrichtlinie für Gewässer- und Naturschutz

sowie Klima („Ökotopf“)“ Zuschüsse für Vereine oder Initiativen gewähren, die sich für

Belange des Gewässer-, Natur- oder Klimaschutzes sowie für Klimawandelanpassung in

Braunschweig einsetzen.

 

Folgende Anträge, deren Antragssumme den Betrag von 5.000 € übersteigen und die nicht

im Vorbericht zum Haushaltsplan 2023/2024 bzw. in den Erläuterungen zu den Teilhaushalten aufgeführt sind, liegen aktuell vor:

 

  1. Naturschutzbund Braunschweig Bezirksgruppe Braunschweig e.V. - Luderplatz

 

Der Naturschutzbund Braunschweig Bezirksgruppe Braunschweig e.V. (NABU) beantragt einen städtischen Zuschuss in Höhe von 7.000 € zur Finanzierung eines Hochsitzes zur

Ablage von Beute für Greifvögel (Rotmilan, Mäusebussard, Turmfalke) sowie für den Futtererwerb für 5 Jahre. Die Gesamtkosten werden mit 8.000 € beziffert. Der Luderplatz soll auf einer mit der Naturschutzbehörde vereinbarten Fläche östlich von Bevenrode angelegt werden. In der Nähe dieser Fläche wurden in den letzten Jahren drei Horste des Rotmilans und fünf Horste des Mäusebussards aufgegeben. Über den Zufütterungszeitraum von fünf Jahren soll die erhoffte Neuansiedlung sowie die Reproduktionszahl per Monitoring (Bruten und Bruterfolg) erfasst und ausgewertet werden. Das Monitoring wird durch die Vereinsmitglieder ehrenamtlich erfolgen und umfasst in dem Förderzeitraum insgesamt 800 Stunden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den hohen ehrenamtlichen Einsatz des Vereins mit der Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von bis zu 7.000 € zu würdigen.
 

2. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) – Pflegekonzept

 

Der Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) beantragt für Voruntersuchungen im Rahmen der Erarbeitung eines Pflegekonzeptes für den Hainbuchenschneitelwald einen städtischen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.485,50 € in Form einer Vollfinanzierung. Der FUN pflegt den städtischen Hainbuchenschneitelwald in Abstimmung und mit Unterstützung des Fachbereichs Umwelt seit mehr als 30 Jahren. Aufgrund eines neu eingewanderten Baumpilzes sind Abgänge bei den Bäumen zu verzeichnen. Die Einzigartigkeit des Schneitelwaldes in Norddeutschland, das anzunehmende hohe Alter der Hainbuchen sowie deren Strukturreichtum und lichter Stand lassen eine artenreiche und schutzwürdige Insekten- und insbesondere Käferfauna vermuten. Um ein Pflege- und Entwicklungskonzept entwickeln zu können, ist es notwendig, die wertgebende holzbewohnende Käferfauna dieses lichten Waldtyps exemplarisch zu untersuchen. Die aus dem Pflege- und Entwicklungskonzept resultierenden Pflegearbeiten mit prognostizierten 200 Stunden wird der FUN ehrenamtlich durchführen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den hohen ehrenamtlichen Einsatz des Vereins mit der Bewilligung des beantragten Zuschusses in Höhe von bis zu 6.485,50 € zu würdigen.
 

3. Förderkreis Umwelt- und Naturschutz Hondelage e.V. (FUN) - Bildungsstelle

 

Der FUN beantragt für die Etablierung einer Fachkraft (Halbtags) für Umweltbildung in 2025 und 2026 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 25.000 € pro Jahr. Der FUN setzt sich nach eigenen Angaben seit vielen Jahren für den Schutz der Umwelt und die Förderung der Umweltbildung in der Region ein. Laut Verein hat der Bedarf an Umweltbildungsangeboten beim FUN im NaturErlebnisZentrum Hondelage stetig zugenommen. Es gab viele Nachfragen von Schulen, Bürgern und Betrieben nach Exkursionen und Aktionen. Ehrenamtlich kann der FUN dies nicht mehr leisten. Um dem Bedarf gerecht zu werden, soll eine Umweltbildungsstelle eingerichtet werden.

 

Der FUN möchte daher eine halbtags tätige und pädagogisch qualifizierte Fachkraft für Umweltbildung einstellen und rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von 25.000,00 € pro Jahr.

 

Bereits im Jahr 2023 hat der FUN die Förderung einer Stelle für Umweltbildung beantragt, den Antrag aber zurückgezogen.

 

Die Verwaltung sieht die Förderung der beantragten Stelle kritisch. Über die Förderung der Stelle wird im Regelfall jährlich entschieden, eine langfristige Sicherheit für die anzustellende Fachkraft und auch für den Verein besteht nicht. Je nach Zeitpunkt der Entscheidung über eine eventuelle Nichtförderung können auch durch verpasste Kündigungsfristen für den Verein weiterhin jährliche Kosten in Höhe von ca. 25.000 € anfallen, die einen Verein wie dem FUN nach Ansicht der Verwaltung vor Schwierigkeiten stellen können. Außerdem stellt sich die Frage nach der Vertretung der Fachkraft in Urlaubs- bzw. Krankheitszeiten. Nach Aussage des Vereins sind die ehrenamtlichen Kapazitäten bereits erschöpft, sodass der Ausfall der Fachkraft dann nicht ohne Leistungseinschränkungen kompensiert werden könnte. Weiterhin kann durch die Entscheidung auch ein Präzedenzfall geschaffen werden, sodass auch weitere Vereine und Organisationen in der Stadt Braunschweig Stellen für Umweltbildung beantragen.

 

Darüber hinaus lassen Aussagen aus der vom Verein übersandten Machbarkeitsstudie Fragen am Bedarf aufkommen. So heißt es: Zwar besuchen einzelne Gruppen von Braunschweiger Schulen von Zeit zu Zeit das Naturerlebniszentrum oder buchen Exkursionen (ein Antrag auf Anerkennung als außerschulischer Lernstandort im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) wurde bereits gestellt); ein institutionell beworbenes Programm für die vielen denkbaren Informationen und Schulungsinhalte kann mit der ehrenamtlich zur Verfügung stehenden Kraft jedoch nicht aufgebaut werden. Eine Anzahl der aus Kapazitätsgründen abzulehnenden Anfragen ist der Studie nicht zu entnehmen.

 

Auch sollte die Stelle laut Studie mindestens arbeitstäglich von 8 bis 16 Uhr besetzt sein, sodass es fraglich ist, wie groß der Nutzen der zur Förderung beantragten Halbtagsstelle sein kann.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann und sollte der Fördertopf nicht hauptsächlich für die Förderung von Personalstellen genutzt werden. Außerdem gibt es mit dem Naturerlebniszentrum Haus Entenfang bereits eine städtisch geführte Anlaufstelle für die Umweltbildung in Braunschweig.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, den Antrag abzulehnen.

 

Haushaltsmittel

 

Haushaltsmittel zur Gewährung der Zuschüsse stehen im Jahr 2024 in ausreichender Höhe im städtischen Teilhaushalt des Fachbereichs Umwelt zur Verfügung.
 

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Erläuterungen und Hinweise